Unsere Hausordnung

Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch aller Angebote, Veranstaltungen und Einrichtungen des MiQua (MiQua:forum, Räumlichkeiten im Gürzenich Quartier – im Folgenden MiQua) so angenehm wie möglich zu machen.

Diese Ordnung ist für alle Besucher*innen sowie Mitarbeiter*innen und Beauftragte verbindlich. Mit dem Betreten des MiQua oder Teilnahme an einem Angebot und/oder einer Veranstaltung erkennen Sie unsere Regelungen sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

Grußwort

Entdecken Sie 2.000 Jahre Kölner Geschichten aus dem Alltag und große Geschichte vor Ort mit ihren Glanz- und Tiefpunkten. Treffen Sie Menschen aus der Vergangenheit und der Gegenwart – so unterschiedlich und vielfältig wie das Leben in der Rheinmetropole!

Kommen Sie mit uns und miteinander ins Gespräch.

Das MiQua versteht sich als Forum, in dem sich Bürger*innen mit Geschichte, Gegenwart und Zukunft unter dem Leitthema „Zusammenleben“ informieren und austauschen. Dabei stehen das Haus und sein Team auf den Grundwerten der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Europäische Gedanke, die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker gehören zu den Grundwerten des MiQua.

Erleben wir Geschichte, gemeinsam und in Vielfalt!

Wir sind für Sie da!

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wünschen Sie Unterstützung? Sprechen Sie unsere
Mitarbeiter*innen in den Servicebereichen und Ausstellungen jederzeit an. Wir freuen uns, mit Ihnen MiQua zu erleben!

Besucher*innenordung

Für unsere Besucher*innen gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ebenso gelten für uns und unsere Besucher*innen die freiheitlichen Pflichten der pluralistischen Demokratie. Es ist untersagt,extremistische, populistische, nationalistische, verfassungsfeindliche, antidemokratische, dieMenschenwürde verletzende, sexistische, rassistische, antisemitische, ausgrenzende oder geschichtsrevisionistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten zu tätigen. Dazu gehört auch die Verwendung und das Tragen von Kennzeichen und Symbolen, die verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Organisationen repräsentieren.

Zuwiderhandlungen oder die Störung des Hausfriedens haben den Verweis vom Gelände/aus dem MiQua zur Folge und werden gegebenenfalls zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

Haftung

Sie haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.

Film- und Fotoaufnahmen, Publikationen

Das Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken gestattet. Die Verwendung von Blitzlicht, Stativ und Selfiestick ist untersagt. Für die Wahrung der Urheberrechte und der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind die Fotografierenden bzw. Filmenden verantwortlich.

Nicht gestattet ist die wörtliche Wiedergabe der Inhalte von geführten Rundgängen und Veranstaltungen, vollständig oder auszugsweise, in Film, Ton oder gedruckter Form.
Auf Aufforderung durch das MiQua oder abgebildeter Personen sind Fotos und Filme von privaten Internetseiten, aus Netzwerken und Internetportalen zu entfernen. Der/die Nutzer*in haftet für etwaige Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechten oder sonstiger berechtigter Interessen.

Gewerbliche Fotografien, Ton- oder Filmaufnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Museumsdirektion möglich. Fotografieren, Ton- und Filmaufnahmen zu Pressezwecken sind nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch die Pressestelle des Museums möglich. Für alle Film- und Fotoanfragen, die über private Zwecke hinausgehen, wenden Sie sich bitte an: presse.miqua@lvr.de

Aufsichtspflicht

  • Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch des MiQua nur in Begleitung einer erwachsenen verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet.

  • Für Kinder ab 8 Jahren, die das MiQua im Rahmen einer Veranstaltung, z.B. einer Kinderführung oder eines Workshops besuchen, ist der Besuch auch unbegleitet unter der Voraussetzung möglich, dass das Kind angemeldet und die Kontaktdaten des*der Erziehungsberechtigten hinterlegt worden sind.

  • Erfolgt der Besuch von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Klassenverband, in der KiTa-Gruppe etc., geht die Aufsichtspflicht auf die begleitenden Lehrer*innen bzw. Erzieher*innen über. Diese sind nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden.

  • Wir verweisen auf die Aufsichtspflicht gemäß § 1631 BGB:

Die Personensorgeberechtigten (regelmäßig die Eltern) und alle Personen, die die Aufsichtspflicht übernommen haben (Begleitpersonen), sind für das angemessene Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Aufsichtspflichtige Personen haften nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches für eigene etwaige Aufsichtspflichtverletzungen.
Die Aufsichtspflichtigen dürfen ihre Gruppe nicht verlassen.

Verhalten in und bei allen Angeboten, Veranstaltungen und Einrichtungen des MiQua; Verstöße gegen die Hausordnung

Der Konsum von Alkohol und Cannabis, Rauchen und der Gebrauch von E-Zigaretten sind auf dem gesamten Gelände des MiQua sowie bei Veranstaltungen des MiQua verboten.

Telefonieren und der Einsatz von Mediengeräten mit Lautsprechern ist nicht gestattet. Mitgeführte Mobiltelefone sind auf lautlos zu schalten.

Wir bitten Sie freundlichst, alles zu unterlassen, was der Sicherheit und Ordnung im MiQua abträglich ist. Besucher*innen, die diese Ordnung oder die Anweisungen des Personals nicht befolgen, kann der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.

Bei schwerwiegenden Verstößen oder wenn Besucher*innen sich wiederholt nicht an die Hausordnung und die Weisungen des Servicepersonals halten, kann ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Hausverbot erteilt werden. Dieses Hausverbot kann auch nachträglich ausgesprochen werden, sollten schwerwiegende Verstöße erst im Nachhinein festgestellt werden.

Die Hausordnung tritt am 01.06.2026 in Kraft