Dem Potenzial dieses Grenzabschnittes wurde ab 2005 zunächst durch das Projekt „Bestandserhebung Niedergermanischer Limes (NGL)" an unserem Amt Rechnung getragen. Ziel war es, gemeinsam mit den zuständigen Institutionen in den Niederlanden und Rheinland-Pfalz den Niedergermanischen Limes als Erweiterung der schon bestehenden UNESCO-Welterbestätte "Frontiers of the Roman Empire – Grenzen des Römischen Reiches" in die UNESCO-Welterbeliste einschreiben zu lassen. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten am 16. April 2015 im LVR-Landesmuseum Bonn Vertreter der Niederlande sowie der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Die Initiative für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ging von unserem Amt aus, das seit Jahren die in Frage kommenden Fundplätze erforscht.
Der von den beteiligten Parteien gemeinsam ausgearbeitete Antrag wurde am 9. Januar 2020 von den Ständigen Vertretern der Niederlande und Deutschlands bei der UNESCO in Paris unterzeichnet und anschließend von den Niederlanden als Konsortialführer (sogenannter lead partner) zur Begutachtung eingereicht. Das Antragsverfahren wurde damit offiziell eröffnet und ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zur Anerkennung des Niedergermanischen Limes als UNESCO-Welterbe erreicht.
Der Höhepunkt erfolgte dann am 27. Juli 2021, als das Welterbekomitee der UNESCO in ihrer 44. Sitzung den Niedergermanischen Limes als Welterbe anerkannt und zum 31. Juli in die Liste der Welterbestätten aufgenommen hat.