Erhalten
Wir sind gemäß dem Denkmalschutzgesetz in NRW verantwortlich für den Schutz und die Pflege aller Bodendenkmäler im Rheinland.
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Auch wenn das die wichtigste Aufgabe ist, sind aufgrund von Bauvorhaben immer wieder Ausgrabungen notwendig, die Bodendenkmäler teilweise oder ganz zerstören. Aber durch fachgerechte Dokumentation und Fundbergung sorgen wir und zahlreiche, von uns fachlich überwachte Grabungsfirmen für bleibende Zeugnisse des unwiederbringlich verlorenen erd- oder menschheitsgeschichtlichen Erbes.
Wir beraten Bürger*innen und Behörden in allen bodendenkmalpflegerischen Belangen und erstellen Fachgutachten und Stellungnahmen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
Als „archäologisches Gedächtnis“ des Rheinlandes fungiert unser sogenanntes Ortsarchiv. Hier werden sämtliche Informationen, zurückgehend bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts, gesammelt, gepflegt und gesichert. Die mit jeder archäologischen Aktivität anwachsenden Archivalien sind unentbehrliche Arbeitsgrundlagen und werden berechtigten externen Nutzer*innen zur Verfügung gestellt.
Unsere Hauptaufgabe ist der Schutz des archäologischen Kulturgutes im Rheinland. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Denkmalschutzgesetz ist seit 2021 verstärkt von Änderungsversuchen betroffen, die aus Sicht der Denkmalfachämter bei den Landschaftsverbänden vor allem darauf ausgerichtet sind die Fachlichkeit in der Denkmalpflege zurückzudrängen. Hierzu hat sich auch ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis formiert:
Unser Amt führt seit dem 31. Dezember 2024 die Denkmalliste der Bodendenkmäler für nahezu das gesamte Rheinland.
Zur Eintragung eines Objekts als Bodendenkmal erstellt das Team Denkmalliste unter Berücksichtigung von Altkarten, archäologischen und paläontologischen Fachdaten sowie historischen Quellen ein umfassendes Fachgutachten, in dem das Bodendenkmal beschrieben und seine Denkmaleigenschaft begründet werden. Der daraus erstellte Denkmallisteneintrag enthält alle gesetzlich vorgegebenen Punkte, wie zum Beispiel die Beschreibung und die Angabe der genauen Lage.
Die Unterlagen werden an die jeweils zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune übersendet, welche anschließend die Eigentümer*innen über die Eintragung des Bodendenkmals informiert.
Eine Einsichtnahme in die Denkmalliste ist nur bei Vorliegen des berechtigten Interesses möglich.
Zu unseren Aufgaben gehört auch die Erhaltung und Erforschung der 24 Fundplätze der UNESCO-Welterbestätte "Grenzen des Römischen Reiches – Niedergermanischer Limes" im Rheinland. Gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen kümmern wir uns um den Schutz, die Pflege und die Vermittlung dieses besonderen Welterbes.