Archäologische Untersuchungen werden im Zuständigkeitsgebiet des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom Amt selbst, von Universitäten sowie von archäologischen Fachunternehmen durchgeführt. Um dem gesetzlichen Auftrag zur Behandlung der Fragen von Methodik und Praxis sowie der Überwachung von archäologischen Maßnahmen nachkommen zu können, hat das Amt „Prospektions- und Grabungsrichtlinien für archäologische Maßnahmen“ herausgegeben. Diese dienen der Vereinheitlichung der Prospektions- und Grabungstechnik sowie der wissenschaftlichen Dokumentation archäologischer Maßnahmen.
Für alle archäologischen Maßnahmen sind diese Richtlinien und ein fachwissenschaftliches Konzept (siehe Kapitel 5) jeweils Bestandteil der Grabungsgenehmigung, die nach § 15 DSchG NRW bei den örtlich zuständigen Oberen Denkmalbehörden eingeholt werden muss.
Die Richtlinien orientieren sich am im Verband der Landesarchäologien in der Bundesrepublik Deutschland abgestimmten Standard: Archäologische Ausgrabungen und Prospektionen, Durchführung und Dokumentation, herausgegeben von den Landesarchäologen in der BRD, Archäologisches Nachrichtenblatt 4, 1/1999, S. 12–45 (aktuelle Version auf der Seite des Verbands der Landesarchäologien ). Hinsichtlich der Grabungstechnik wird zusätzlich auf J. Biel / D. Klonk (Hrsg.), Handbuch der Grabungstechnik (Stuttgart 1998) verwiesen. Die Grabungsrichtlinien werden aber auch kontinuierlich weiterentwickelt.
Die ab 2020 gültigen Prospektions- und Grabungsrichtlinien ersetzen die Richtlinien von 2011.
Sie enthalten Anforderungen an die Prospektions- und Grabungstechnik, an die Fundbearbeitung, an den Einsatz geoarchäologischer und naturwissenschaftlicher Methoden sowie zur Dokumentation der Maßnahme und definieren diese als Standard. Außerdem finden sich in den Richtlinien Redaktionshinweise für das Jahrbuch „Archäologie im Rheinland“ und die „Bonner Jahrbücher“ sowie einige Vordrucke, Formblätter und Listen.