Häufig gestellte Fragen
Sie haben als Bürger*in Fragen zu denkmalrechtlichen Erlaubnissen oder dem „archäologischen Gedächtnis“ des Rheinlandes? Als Grabungsfirma oder Bauträger*in wollen Sie sich vorab informieren? Hier finden Sie einige häufig gestellten Fragen:
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Bodendenkmäler befinden sich im Boden oder in Gewässern und sind Zeugnisse des menschlichen Lebens sowie des tierischen und pflanzlichen Lebens aus der Vergangenheit. Dazu zählen beispielsweise die Überreste von vorgeschichtlichen und römischen Siedlungen und Gräberfeldern, mittelalterliche Ortskerne und Klöster, neuzeitliche Bergbaurelikte sowie Fossillagerstätten. Nicht immer sind sie jedoch ohne Weiteres wahrnehmbar. Ihre Erhaltung liegt im öffentlichen Interesse, denn sie sind bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen, die Arbeits- und Produktionsverhältnisse oder für die Erdgeschichte. Darüber hinaus besitzen sie eine besondere wissenschaftliche sowie unter Umständen auch künstlerische, volkskundliche oder städtebauliche Bedeutung. Zudem gibt es vermutete Bodendenkmäler, für deren Existenz konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, deren flächenmäßige Ausdehnung oder Bedeutung aber noch nicht bestimmbar sind.
Neben den ortsfesten Bodendenkmälern gibt es auch bewegliche Bodendenkmäler, die sich nicht mehr im Boden befinden, wie etwa Teilstücke der römischen Wasserleitung nach Köln.
Eine genaue Definition lässt sich dem Denkmalschutzgesetz entnehmen.
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Kurz gesagt ist die Bodendenkmalpflege dafür verantwortlich, Bodendenkmäler zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen darüber zu vermitteln.
Zu den zentralen Aufgaben zählen die Erfassung und Bewertung von Bodendenkmälern. Verschiedene prospektorische Methoden ermöglichen eine zerstörungsfreie Suche, doch gelegentlich sind auch archäologische Ausgrabungen erforderlich. Meistens werden diese durch archäologische Fachfirmen durchgeführt, die von uns fachlich beaufsichtigt werden.
Gemäß dem Denkmalschutzgesetz sind wir für den Schutz und die Pflege der entdeckten Bodendenkmäler mitverantwortlich. Hierzu beraten wir diejenigen, die Neubauten aller Art planen, wie sie am besten im Sinne des Gesetzes mit den Bodendenkmälern umgehen können.
Die wissenschaftliche Auswertung ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. In unserer täglichen Arbeit und verschiedenen Forschungsprojekten widmen wir uns Fragestellungen, die zur historischen Einordnung und zum Verständnis der Bodendenkmäler beitragen. Unsere Ergebnisse machen wir durch Veranstaltungen, Publikationen oder Ausstellungen der breiten Öffentlichkeit zugänglich.
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Die Sondengängerei und die private Suche sind genehmigungspflichtig und ohne eine solche Erlaubnis illegal. Wenn Sie Interesse am Sondengehen haben, vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Außenstelle. Was Sie zu dem Termin mitbringen müssen, können Sie auf der Seite zur privaten Suche nachlesen. Ein Antrag auf die Erlaubnis wird anschließend an die Obere Denkmalbehörde des jeweiligen Kreises übermittelt, welche die Erlaubnis schlussendlich erteilt. Die Kosten können Sie bei der zuständigen Oberen Denkmalbehörde erfragen.
Neben der denkmalrechtlichen Erlaubnis benötigen Sie außerdem von den Grundstückseigentümer*innen die Betretungsrechte für die freigegebenen Flächen.
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Das Eigentumsrecht archäologischer und paläontologischer Funde regelt der § 18 des Denkmalschutzgesetzes. Das Gesetz sieht ein umfassendes Schatzregal vor, wonach herrenlose Funde nach der Entdeckung automatisch Eigentum des Landes werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Funde sachgerecht gelagert, wissenschaftlich erforscht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Für die Meldung und Abgabe von Funden wenden Sie sich bitte an die zuständige Außenstelle. Bei einer rechtmäßigen Ablieferung steht dem Finder eine Belohnung zu, sofern die Entdeckung nicht während unerlaubter Nachforschungen gemacht wurde.
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Wir bieten eine Reihe von Möglichkeiten, sich über das Rheinland und seine Archäologie zu informieren. Sie können sich beispielsweise in den von uns regelmäßig herausgegebenen Publikationen über verschiedenste Themen erkundigen. Die jährlich erscheinende Archäologie im Rheinland berichtet über die Neuigkeiten aus der Bodendenkmalpflege des vergangenen Jahres. Die wissenschaftliche Schriftenreihe Rheinische Ausgrabungen thematisiert verschiedene archäologische Projekte im Rheinland. In den Bonner Jahrbüchern können Sie sich zu allen Fachgebieten der europäischen Archäologie weiterbilden. Weitere Informationen zu unseren zahlreichen Publikationen finden Sie auf der Seite zu unseren Publikationen .
Neben den verschiedenen Publikationen, können Sie sich auch online informieren: Die Portale KuLaDig oder ClickRhein des LVR bieten einen guten Überblick über das Rheinland und sein kulturelles Erbe.
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Die Informationen können Sie bei uns im Ortsarchiv recherchieren. Unsere Bodendenkmälerregistratur sammelt und archiviert alle archäologischen Informationen, die durch Fundmeldungen, Baustellenbeobachtungen, Ergebnisse von Ortsbesichtigungen, archäologische Prospektionen und Grabungen zustande kommen. Weitere Infos zur Terminvereinbarung und die Benutzungsordnung finden Sie auf der Seite zum Ortsarchiv .
Wenn Sie Informationen aus dem Ortsarchiv für die Erstellung einer universitären Abschlussarbeit verwenden wollen, wird außerdem eine Vereinbarung zwischen Ihrer Universität und unserem Amt benötigt. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an uns.
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Wir bieten nicht vergütete Praktika an, die einen Einblick in die bodendenkmalpflegerische oder archäologische Arbeit geben. Auch gibt es die Möglichkeit bei uns ein Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege zu absolvieren. Nähere Infos dazu gibt es auf der Seite zu Jobs und Praktika .
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Unsere ehrenamtlich Mitarbeitenden sind bei unseren Außenstellen angesiedelt. Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit erkundigen Sie sich am besten vorab bei der jeweils regional zuständigen Außenstelle , ob aktuell noch Ehrenamtliche angenommen werden. Falls ja, senden Sie bitte ein kurzes Motivationsschreiben an die für Sie passende Außenstelle.
Die ehrenamtlichen Aufgabenfelder sind vielseitig und komplex. Welche Möglichkeiten Sie als Ehrenamtliche haben und den genauen Bewerbungsprozess können Sie auf der Seite zur ehrenamtlichen Mitarbeit entnehmen.
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Um zu erfahren, ob sich auf Ihrem Grundstück ein Bodendenkmal befindet, können Sie die zuständige Untere Denkmalbehörde Ihrer Kommune oder unser Denkmalistenteam kontaktieren. Bei konkreten Bauvorhaben treten Sie bitte mit unserer Abteilung Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege in Kontakt.
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Gemäß des Denkmalschutzgesetzes sind Eigentümer*innen dazu verpflichtet, das Bodendenkmal denkmalgerecht zu erhalten, zu schützen und instand zu setzen. Bei Bauvorhaben müssen Sie die Untere Denkmalbehörde und unsere Abteilung Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege informieren. Die Denkmalbehörde erlässt die denkmalrechtliche Erlaubnis bei Baumaßnahmen. Die Abteilung Denkmalschutz steht Ihnen bei der fachlichen Beratung und Bewertung bei Baumaßnahmen zur Seite.