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Überörtliche Prüfung des LVR 2017/2018

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat den LVR entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung NRW geprüft. Die von der gpaNRW hierzu erstellten Teilberichte waren Gegenstand der Beratungen in den für die Prüfgebiete jeweils zuständigen Fachausschüssen. Abschließend wurde die Vorlage 14/3291 mit allen Teilberichten in der Sitzung des Landschaftsausschusses am 16. Mai 2019 beraten. Die Vorlage wurde dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend beschlossen.