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Erinnerungsort im Solinger Halfeshof

Blick in einen Zellentrakt mit geöffneten Türen
Blick in den Zellentrakt des Halfeshofs in Solingen. Foto: Julia Reschucha/MZR.

Der Arrestzellentrakt im Solinger Jugendheim Halfeshof ist ein erschütterndes Zeugnis der Erziehungspraktiken, die in der Nachkriegszeit und bis in die 1970er-Jahre in deutschen Heimen an der Tagesordnung waren. Der LVR hat in dem Keller seiner Solinger Jugendhilfe-Einrichtung auf Initiative des begleitenden Arbeitskreises der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder einen Erinnerungsort eingerichtet. Die Kellerräume sind weitestgehend im Originalzustand erhalten und sollen Gästen einen ungefilterten Eindruck des damaligen Zeitgeistes vermitteln. Historische Dokumente in Form von Fotos und Schriftstücken sowie Informationsmedien klären Besucherinnen und Besucher über die dunklen Kapitel der Heimerziehung im Rheinland auf.

Besuchergruppen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Erinnerungsort nach vorheriger telefonischer Anmeldung besichtigen.

Adresse:

LVR-Jugendhilfe Rheinland
Jugendheim Halfeshof
Halfeshof 1
42651 Solingen

Telefon: 0212 / 4007-0

Fotogalerie: Bilder aus dem Zellentrakt

Fotos: Julia Reschucha/MZR.

Historische Dokumente zur Heimerziehung

Ein amtliches Schriftstück von 1949 dokumentiert, dass „Züchtigungen“ in den 1930er-Jahren erlaubt waren, wenn sie zur „Aufrechterhaltung von Zucht und Ordnung“ notwendig waren, „im gegebenen Augenblick das wirksamste Erziehungsmittel“ darstellten und ein Notfall vorlag.

Eine Vorlage von 1966 an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter beschäftigt sich mit der Ausstattung von Arrestzellen in den Jugendhilfeheimen. Da „normale Bettgestelle – auch bei stabiler Ausführung – gelegentlich beschädigt oder zerstört werden“, wird zur Diskussion gestellt, ob auch gemauerte Podeste und eine Matratze ausreichen.

Ein Schreiben des Arbeits- und Sozialministers NRW lässt darauf schließen, dass noch in den 1960er-Jahren bei sogenannten „groben Verstößen gegen die Heimordnung“ von den Direktoren der Jugendheime auf der Grundlage zweifelhafter Rechtsauffassungen Arrest von bis zu sieben Tagen verhängt wurde.

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