Die Provinzialverwaltung
Ein Gesetz von 1850 – Folge des Revolutionsjahres von 1848 – gab der Provinz formal das Recht zur Selbstverwaltung. Aber erst 1871 wurde dieses immer wieder vom Landtag eingeforderte Recht verwirklicht: Der Provinziallandtag durfte zu seiner Finanzierung Umlagen erheben. Hierzu wurde ein „Provinzialverwaltungsrat“ gebildet, der folgende Aufgaben übernahm:
- Fürsorge für den Neubau von chaussierten Wegen
- Unterhaltung der bisherigen Staatsstraßen
- Unterstützung milder Stiftungen von Kranken- und Wohltätigkeitsanstalten
- Unterstützung von Lehranstalten
- Unterstützung von Kunst und Wissenschaft
- Unterhaltung von Denkmälern
Der Verwaltungsrat wurde als Ausschuss zusammengestellt, gebildet aus je drei Landtagsmitgliedern aus den Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf, Koblenz, Köln und Trier. Vorsitzender wurde der vom König ernannte Landtagsmarschall, ein Mitglied des Adels.
Ab 1873 gab es in Düsseldorf eine „Zentralverwaltung“ der Provinz, der kurz darauf ein auf sechs Jahre gewählter „Landesdirektor“ vorstand (seit 1897 ein „Landeshauptmann“).
1880 erhielten Provinziallandtag und Verwaltung mit dem Ständehaus am Schwanenspiegel in Düsseldorf ein eigenes Domizil als repräsentatives Wahrzeichen der Selbstverwaltung, das nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1989 Sitz des nordrhein-westfälischen Landtags war.