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LVR-Fachbereich Inklusionsamt

Das LVR-Inklusionsamt ist im Rheinland für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach dem SGB IX zuständig. Es bietet sowohl für Arbeitgeber wie auch für schwerbehinderte Menschen und deren Interessenvertretungen unterschiedliche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote insbesondere zur Schaffung, Ausstattung und Ausgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, der Begleitung im Job sowie zur Prävention.

Da Beschäftigungsverhältnisse von schwerbehinderten Menschen einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, muss das LVR-Inklusionsamt einer Kündigung zustimmen. Es arbeitet eng mit verschiedenen Partnern, wie den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), den Integrationsfachdiensten (IFD) sowie der Fachberatung für inklusive Bildung bei einigen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern zusammen.

Alle Leistungen des LVR-Inklusionsamtes werden aus den zweckgebundenen Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese nimmt es von Unternehmen ein, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Einen Teil seiner Aufgaben hat es an die 37 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben vor Ort übertragen.

zum Informationsangebot für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben

Leitung des LVR-Fachbereichs Inklusionsamt

Portrait von Christoph Beyer

Christoph Beyer

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