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LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung

Der LVR ist im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen für die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts zuständig. Seit dem 1. Januar 2024 fasst das SGB XIV die bis dahin geltenden gesetzlichen Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), des Opferentschädigungsgesetztes (OEG), des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) sowie des Zivildienstgesetzes (ZDG) zusammen. Die Regelungen des Strafrechtliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG, VerwRehaG), das Häftlingshilfegesetzes (HHG), das Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) verweisen auf die Regelungen des SGB XIV.

Der LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung berät Betroffene bei der Antragsstellung, prüft die Anträge und erbringt die Leistungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Berechtigte sollen so zeitnah die notwendigen Hilfen erhalten, um schnellstmöglich wieder in ihren Alltag zurückzukehren und die Folgen des schädigenden Ereignisses bewältigen zu können.

Leitung des LVR-Fachbereichs Soziale Entschädigung

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Peter Anders

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0221 809-5400
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