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Politik

Schulausschuss

Der Schulausschuss ist zuständig für die Angelegenheiten der LVR-Förderschulen, der LVR-Schulen für Kranke sowie dem LVR-Berufskolleg -Fachschulen des Sozialwesens-.

Er berät insbesondere über

  • Fachplanungen und Einzelprojekte
  • Haushaltsplan und Investitionsprogramm
    Einrichtung, Zusammenlegung und Auflösung von Schulen
  • Stellungnahmen zur pädagogischen Konzeption
    und entscheidet über
  • die Zustimmung zu der/dem von der Schulkonferenz der jeweiligen LVR-Förderschule, LVR-Schule für Kranke gewählten Bewerberin oder gewählten Bewerber als Schulleiterin/Schulleiter gemäß § 61 Abs. 4 Schulgesetz NRW zu verweigern (sog. Vetorecht mit Zweidrittelmehrheit)
  • die Namensgebungen der LVR-Förderschulen, der LVR-Schulen für Kranke sowie des LVR-Berufskollegs

Sozialausschuss

Die Mitglieder des Sozialausschusses sitzen sich an langen Schreibtischreihen gegenüber.

Der Sozialausschuss ist zuständig für die Aufgaben, die dem LVR als überörtlichem Träger der Sozialhilfe, als Integrationsamt oder als Hauptfürsorgestelle gesetzlich zugewiesen sind. Der Sozialausschuss berät beispielsweise über Fachplanungen und Einzelprojekte, über den Haushaltsplan und Investitionsprogramme und entscheidet über den Erlass von Richtlinien und die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen.

Liste aller Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder

Die aktuelle Liste aller Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der 14. Wahlperiode finden Sie im Informationssystem zu 14. Landschaftsversammlung.

Sitzungstermine und Beratungspunkte

Informationen über die Sitzungstermine und Beratungspunkte bietet Ihnen das Landschaftsversammlungs-Informationssystem.