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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Die Fachberatung im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt die Jugendämter im Rheinland bei der Umsetzung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§14 SGB VIII).

Durch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wird das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Erziehung sowie auf körperliche und geistig-seelische Entwicklung gesichert und ihre Lebenskompetenz gefördert. Kinder und Jugendliche sollen dazu befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Sie sollen Eigenverantwortung sowie Kritik- und Entscheidungs-fähigkeit entwickeln und Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Mitmenschen ausbilden.

Beratung

Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes berät und informiert Fachkräfte des Kinder- und Jugendschutzes und der Kinder- und Jugendhilfe, kooperiert und vernetzt innerhalb des Kinder- und Jugendschutzes und stellt Verknüpfungen des Jugendschutzes mit den anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe her.

Die Fachberatung arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS NRW) in Köln zusammen. Wichtige weitere Partner sind die Landesarbeitsgemeinschaften für den Kinder- und Jugendschutz.

zu den "Fachlichen Leitlinien des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes"

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Fortbildung

Die LVR-Fachberatung bietet Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema an.

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Ansprechperson

Portrait von Anne Brülls

Anne Brülls

Telefon

workTelefon:
0221 809-4031

E-Mail

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