Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Die Fachberatung im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt die Jugendämter im Rheinland bei der Umsetzung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§14 SGB VIII).
Durch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wird das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Erziehung sowie auf körperliche und geistig-seelische Entwicklung gesichert und ihre Lebenskompetenz gefördert. Kinder und Jugendliche sollen dazu befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Sie sollen Eigenverantwortung sowie Kritik- und Entscheidungs-fähigkeit entwickeln und Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Mitmenschen ausbilden.
Leistungen der Fachberatung
Beratung
Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes berät und informiert Fachkräfte des Kinder- und Jugendschutzes und der Kinder- und Jugendhilfe, kooperiert und vernetzt innerhalb des Kinder- und Jugendschutzes und stellt Verknüpfungen des Jugendschutzes mit den anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe her.
Die Fachberatung arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS NRW) in Köln zusammen. Wichtige weitere Partner sind die Landesarbeitsgemeinschaften für den Kinder- und Jugendschutz.
zu den "Fachlichen Leitlinien des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes"
Ansprechperson
Weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V.
- Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. (thema-jugend.de)
- Landesarbeitskreis Jugendhilfe, Polizei und Schule (LAK NRW)
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW (mkjfgfi.nrw)
- www.jugendschutz.net