Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Jugendförderung im ländlichen Raum

Die Anforderungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in ländlichen Räumen sind schon länger Thema der Jugendförderung. Das LVR-Landesjugendamt greift den immer wieder geäußerten Bedarf nach fachberaterischer Unterstützung auf. Neben der Vernetzung der in ländlichen Räumen tätigen Fachkräfte sollen Projekte und Angebote, die ländliche Räume im Mittelpunkt ihrer Konzeption verorten und bearbeiten, gestärkt und gefördert werden.

Durch die Förderposition 3.2 im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (2018-2021) ist die Jugendförderung in ländlich geprägten Kreisen und Städten in den Fokus der Landesförderung und der Beratungsleistungen des LVR-Landesjugendamt Rheinland gerückt. Fachberatung unterstützt hier in der Antragsberatung.

Beratung

Im Kontext eines zeitlich befristeten Projektes bis 2021 wird Fachberatung

  • Entwicklungsprozesse in Kommunen und Kreisen begleiten und moderieren.
  • öffentliche und freie Träger in der Projekt- und Angebotsgestaltung für ländliche Räume beraten und unterstützen.
  • Unterstützung in fachlichen Fragen in Bezug auf die Antragsstellung für die Förderposition 3.2 KJFP bieten.
  • inter- und intrakommunale Vernetzungsarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe unterstützen
  • Fortbildungsangebote für Fachkräfte der Jugendförderung entwickeln und zur Verfügung stellen.
  • Fachveranstaltungen und Austauschforen für die Fachkräfte der Jugendförderung im Rheinland anbieten.

Nach oben

Fortbildung

Die LVR-Fachberatung organisiert Fachtagungen und Fortbildungen zum Thema. Alle Fortbildungen des LVR-Landesjugendamtes finden Sie hier.

Nach oben

Ansprechperson

Kein Portraitbild vorhanden

n.n.

E-Mail