Kooperation von Jugendförderung und Schule
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW formuliert in § 7 den Auftrag, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule strukturell so zu verankern, "dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird".
Kontakt bei weiteren Fragen
Bei Anliegen und Fragen zum Thema Offene Ganztagsangebote steht Ihnen Dr. Karin Kleinen zur Verfügung.
Bei Anliegen und Fragen rund um das Thema Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Rechte- und Schutzkonzepten in der Kooperativen Ganztagsbildung im Primarbereich (OGS) steht Ihnen Verena Bücker zur Verfügung.
Dr. Karin Kleinen
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6940
- faxTelefax:
- 0221 8284-1207
- E-Mail:
- karin.kleinen@lvr.de
Themen der Fachberatung
Im Rahmen einer "integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung", so heißt es im Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW, soll zwischen allen Beteiligten ein "abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt" werden.
Um geschaffene Qualitäten zu sichern und sozialräumlich auszubauen, bedarf es des fachlichen Austauschs der beteiligten Ämter und Institutionen. Sie wiederum müssen von den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen ausgehen und sie und ihre Eltern dazu aktiv einbeziehen und mitentscheiden lassen – in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Dabei sind im Grunde alle Schnittstellen von Jugendhilfe und Schule und darüber hinaus die kommunale Infrastruktur in den Blick zu nehmen.
Die Fachberatung steht als Ansprechpartnerin für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendareit / Träger der Ganztagsbildung, kommunale Qualitätszirkel zum Ganztag, Schulverwaltungs- und Schulämter, Regionale Bildungsbüros sowie Jugendhilfe- und Schulausschüsse zur Verfügung. Das Angebot umfasst Information und Beratung, Bereitstellung von Arbeitshilfen und Fortbildungsveranstaltungen