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Kooperation von Jugendförderung und Schule

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW formuliert in § 7 den Auftrag, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule strukturell so zu verankern, "dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird".

Kontakt bei weiteren Fragen

Dr. Karin Kleinen steht als Ansprechpartnerin für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit / Träger der Kooperativen Ganztagsbildung, für kommunale Qualitätszirkel zum Kooperativen Ganztag, für Schulverwaltungs- und Schulämter, Regionale Bildungsbüros sowie Jugendhilfe- und Schulausschüsse zur Verfügung. Das Angebot umfasst Information und Beratung, Bereitstellung von Arbeitshilfen und Fortbildungsveranstaltungen.

Bei Anliegen und Fragen rund um das Thema Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Rechte- und Schutzkonzepten in der Kooperativen Ganztagsbildung im Primarbereich (OGS) steht Ihnen Verena Bücker zur Verfügung.

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Themen der Fachberatung

Um geschaffene Qualitäten zu sichern und sozialräumlich auszubauen, bedarf es des fachlichen Austauschs der beteiligten Ämter und Institutionen. Sie wiederum müssen von den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen ausgehen und sie und ihre Eltern dazu aktiv einbeziehen und mitentscheiden lassen – in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Dabei sind im Grunde alle Schnittstellen von Jugendförderung und Schule und darüber hinaus die kommunale Infrastruktur in den Blick zu nehmen.

Daraus ergeben sich für die LVR-Fachberatung Jugendförderung folgende Handlungsfelder: