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Beratung zur Jugendhilfeplanung

Die Fachberatung Jugendhilfeplanung berät die Jugendämter bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Jugendhilfeplanungsprozessen sowie zu unterschiedlichen Themen, unter anderem:

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Mit der Reform des SGB VIII, dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), sind auch neue und erweiterte Aufträge an die Jugendhilfeplanung verbunden. Für die Jugendhilfeplanung gilt es insbesondere, die Angebotsstrukturen vor Ort hinsichtlich der gesetzlichen Neuregelungen mit den Bedarfen abzugleichen und unter Umständen weiterzuentwickeln.

Im Hinblick auf die Zielsetzung des KJSG, Prävention und Beteiligung zu stärken, geht es insbesondere darum, Angebote sozialraum- und lebensweltorientiert auszurichten sowie diese niederschwellig zugänglich und inklusiv zu gestalten. Durch verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit soll ein bedarfsentsprechendes Zusammenwirken der Angebote in Lebens- und Wohnbereichen sichergestellt werden. Zudem soll die Beteiligung der Zielgruppen gestärkt werden.

Weitere Infos finden Sie unter folgenden Links:

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Qualitätsentwicklung

Der Gesetzgeber fordert in § 79a SGB VIII von den Jugendämtern eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung für alle Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII. Demnach ist es zum einen ihre Aufgabe, Qualitätskriterien (weiter) zu entwickeln. Zum anderen sollen die Jugendämter Verfahren für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung erarbeiten, anwenden und regelmäßig überprüfen.

Die Landesjugendämter haben den Auftrag, dazu fachliche Empfehlungen zu erarbeiten. Auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden in die Pflicht genommen, sich an der Qualitätsentwicklung zu beteiligen. Ihre Förderung durch den öffentlichen Träger ist daran gebunden, dass sie die „Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a“ beachten (§ 74 Absatz 1 SGB VIII).

Professor Dr. Joachim Merchel hat im Auftrag der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe einen Verfahrensvorschlag zur Qualitätsentwicklung erarbeitet. Er beschreibt, wie Qualitätskriterien gemeinsam von den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe schrittweise erarbeitet und überprüft werden können.

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Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung

Im Bereich der Kindertagesbetreuung hat die Jugendhilfeplanung die Aufgabe, den Bedarf an Betreuungsplätzen zu ermitteln. Entsprechend dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) müssen die Gruppenstrukturen in den Kindertageseinrichtungen sowie die Plätze in der Kindertagespflege jährlich fortgeschrieben werden. Um längerfristige Entwicklungen einschätzen zu können und ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zu realisieren, ist die Jugendhilfeplanung gefordert, Prognosen für einen längeren Zeitraum zu erstellen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die sich in den zurückliegenden Jahren etablierte kommunale Planungspraxis für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen finden Sie kompakt zusammengefasst im folgenden Leitfaden. Er stellt strukturiert die notwenigen Planungsaspekte dar und liefert eine Orientierung für die Praxis der Kindertagesbetreuungsplanung.

Kindertagesbetreuung NRW 2022

Ein indikatorenbasierter Bericht mit Regionalanalysen und ergänzendem Schwerpunkt zu kommunaler Bedarfsplanung

Der Forschungsverbund DJI/TU Dortmund hat einen landesspezifischen Bericht zur Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Er liefert grundlegende Kennzahlen zum System der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Der indikatorenbasierte Berichtsteil (Teil A) bildet die Ergebnisse für die Kindergartenjahre 2020/21 und 2021/22 ab und zeigt die Entwicklungen seit dem Kindergartenjahr 2013/14 auf.

Der zweite Teil des Berichts (Teil B) widmet sich dem Schwerpunktthema der kommunalen Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung. Anhand einer Onlineerhebung bei den Jugendämtern NRWs werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei den Rahmenbedingungen, den Strategien und Verfahren sowie den Ausbauvorhaben in der Bedarfsplanung herausgearbeitet.

Der Bericht steht auf den Seiten der TU Dortmund zum kostenlosen Download bereit.

Praxisbeispiele:

Kindertagesstättenbedarfsplan 2018-2022 der Stadt Bonn

Um bedarfsgerechte Kinderbetreuungsplätze flächendeckend im Bonner Stadtgebiet anbieten zu können, hat die Jugendhilfeplanung der Stadt Bonn im Frühjahr 2017 eine Online-Elternbefragung durchgeführt. Der Kindertagesstättenbedarfsplan beschreibt die Ergebnisse der Elternbefragung sowie die Festlegung der Zielversorgungsquote für die verschiedenen Altersgruppen. Die Ausbauplanung wird auf Ebene der Planungsräume dargestellt.

Familienbericht: Frühe Bildung, Erziehung und Betreuung der Stadt Stolberg

Der Familienbericht befasst sich unter anderem mit der Thematik der Flexibilisierung der Betreuungszeiten und dem Ausbau von Randzeitenbetreuung. Grundlagen sind Erfahrungen aus dem Modellprojekt „KitaPlus“ sowie eine Bedarfsabfrage. Der Bericht bildet die Grundlage für die Flexibilisierung von Betreuungszeiten und den weiteren Ausbau nach § 48 KiBiz n.F. Er wurde gemeinsam mit dem Büro für sozialwissenschaftliche Analysen und Planungen Dr. Joussen erstellt.

Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Stadt Duisburg

In Duisburg gehen zunächst vier Kindertageseinrichtungen in unterschiedlichen Bezirken als Piloteinrichtung mit einem Konzept zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten an den Start. Dabei geht es im Wesentlichen um eine tägliche Randzeitenbetreuung von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Zwei Pilot-Kitas planen auch samstags Betreuung anzubieten.

Andere Kitas, deren Öffnungszeiten über wöchentlich 47 Stunden hinausgehen, oder die nur 15 oder weniger Öffnungstage jährlich geschlossen werden, erhalten den zusätzlichen Personalaufwand finanziert.

Zur objektiven Verteilung der Mittel werden durchschnittliche Personalkostenwerte pro Stunde zugrunde gelegt. Ziel ist, ab dem Kindergartenjahr 2021/22 ein gesamtstädtisches Konzept zur Weiterentwicklung der flexiblen Betreuungsangebote zu erstellen.

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Kinder- und Jugendförderplan

Nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG-KJHG) sind die Jugendämter verpflichtet, einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Die Förderplanung betrifft sowohl die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit als auch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Zur Erstellung eines Förderplans bietet die Fachberatung Jugendhilfeplanung den Jugendämtern Informationen, Arbeitshilfen und Planungsmodelle an.

Modell der Planungsebenen unter Einbeziehung der kommunalen Förderpläne

Die Erstellung kommunaler Förderpläne für die Jugendförderung - mit einer Gültigkeit von fünf Jahren - stellt eine Herausforderung für die Jugendhilfeplanung dar. Hier wird ein hierarchisches Modell der Planung von der Einrichtungsbene bis zur Ebene der kommunalen Förderpläne vorgeschlagen.

Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Viersen 2015 - 2020

Der Förderplan beschreibt Leit- und Orientierungsziele der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes für den Planungszeitraum. Er verpflichtet damit erstmals den Kreis und die Träger der freien Jugendhilfe, sich daran messen zu lassen, ob und wie die formulierten Ziele erreicht worden sind. Zudem wurden erstmalig die Finanzverantwortlichen der fünf zum Kreisjugendamtsbereich gehörenden Kommunen sowie der Kreiskämmerer in die Erstellung dieses Planes einbezogen.

Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Viersen 2021 - 2025

Die Aufgaben und Zielsetzungen dieses Kinder- und Jugendförderplans bilden den großen Bereich der außerschulischen Bildung ab. Ein wesentlicher Baustein dieses Förderplans sind die Ergebnisse einer kreisweiten Jugendbefragung. Die Befragung liefert Anregungen für Kommunen, wie sie Partizipationsprozesse gestalten können und gibt Einblicke in Themen, die Kinder und Jugendliche bewegen.

Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wesseling 2021 - 2025

Der Kinder- und Jugendförderplan ist ein Leitfaden für Inhalte, Konzepte, Angebote und Projekte in Wesseling. Er soll wichtige Impulse setzen und einen Rahmen schaffen für sämtliche Aktivitäten in der Kinder- und Jugendförderung in Wesseling. Die 1. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans beschreibt fünf Leitziele, an denen sich die Maßnahmen- und Angebotsplanung orientieren soll, dies sind Partizipation, Inklusion, Chancengleichheit, Digitalisierung und Kinderschutz.

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Strukturdatenbericht Rheinisch-Bergischer Kreis

Dieser bereits 4. Strukturdatenbericht dient als Berichterstattung im Planungsprozess des Kinder- und Jugendförderplans. Der Bericht kann als Entscheidungshilfe dienen, um neue Schwerpunkte zu setzen und Ziele zu beschließen. In der vorliegenden, weiterentwickelten Form wird, neben den Darstellungen zu den vier Handlungsfeldern, die Zielerreichung in den Blick genommen und es werden erste Empfehlungen der Planungsgruppen formuliert.

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Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Düren 2021 - 2025

Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Düren 2021-2025 zeigt die gemeinsamen Rahmenbedingungen und Leitziele auf. Dabei stehen vor allem die zukunftsfähige Infrastruktur, die aktive Jugendbeteiligung und die Chancengerechtigkeit im Fokus. Digitalisierung, Vernetzung und Ausstattung sowie Gesundheit sind wichtige Leitthemen und Ziele. Präventionsangebote sollen gefördert, die Beteiligung junger Menschen ausgebaut und Kooperationen und Förderungen erweitert werden. Auch der Klimaschutz spielt in diesem KJFP eine wichtige Rolle.

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