Beratung zur Jugendhilfeplanung
Die Fachberatung Jugendhilfeplanung berät die Jugendämter bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Jugendhilfeplanungsprozessen sowie zu unterschiedlichen Themen, unter anderem:
Qualitätsentwicklung
Der Gesetzgeber fordert in § 79a SGB VIII von den Jugendämtern eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung für alle Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII. Demnach ist es zum einen ihre Aufgabe, Qualitätskriterien (weiter) zu entwickeln. Zum anderen sollen die Jugendämter Verfahren für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung erarbeiten, anwenden und regelmäßig überprüfen.
Die Landesjugendämter haben den Auftrag, dazu fachliche Empfehlungen zu erarbeiten. Auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden in die Pflicht genommen, sich an der Qualitätsentwicklung zu beteiligen. Ihre Förderung durch den öffentlichen Träger ist daran gebunden, dass sie die „Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a“ beachten (§ 74 Absatz 1 SGB VIII).
Professor Dr. Joachim Merchel hat im Auftrag der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe einen Verfahrensvorschlag zur Qualitätsentwicklung erarbeitet. Er beschreibt, wie Qualitätskriterien gemeinsam von den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe schrittweise erarbeitet und überprüft werden können.
Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung
Im Bereich der Kindertagesbetreuung hat die Jugendhilfeplanung die Aufgabe, den Bedarf an Betreuungsplätzen zu ermitteln. Entsprechend dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) müssen die Gruppenstrukturen in den Kindertageseinrichtungen sowie die Plätze in der Kindertagespflege jährlich fortgeschrieben werden. Um längerfristige Entwicklungen einschätzen zu können und ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zu realisieren, ist die Jugendhilfeplanung gefordert, Prognosen für einen längeren Zeitraum zu erstellen.
Praxisbeispiele:
Kindertagesstättenbedarfsplan 2018-2022 der Stadt Bonn
Um bedarfsgerechte Kinderbetreuungsplätze flächendeckend im Bonner Stadtgebiet anbieten zu können, hat die Jugendhilfeplanung der Stadt Bonn im Frühjahr 2017 eine Online-Elternbefragung durchgeführt. Der Kindertagesstättenbedarfsplan beschreibt die Ergebnisse der Elternbefragung sowie die Festlegung der Zielversorgungsquote für die verschiedenen Altersgruppen. Die Ausbauplanung wird auf Ebene der Planungsräume dargestellt.
Familienbericht: Frühe Bildung, Erziehung und Betreuung der Stadt Stolberg
Der Familienbericht befasst sich unter anderem mit der Thematik der Flexibilisierung der Betreuungszeiten und dem Ausbau von Randzeitenbetreuung. Grundlagen sind Erfahrungen aus dem Modellprojekt „KitaPlus“ sowie eine Bedarfsabfrage. Der Bericht bildet die Grundlage für die Flexibilisierung von Betreuungszeiten und den weiteren Ausbau nach § 48 KiBiz n.F. Er wurde gemeinsam mit dem Büro für sozialwissenschaftliche Analysen und Planungen Dr. Joussen erstellt.
Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Stadt Duisburg
In Duisburg gehen zunächst vier Kindertageseinrichtungen in unterschiedlichen Bezirken als Piloteinrichtung mit einem Konzept zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten an den Start. Dabei geht es im Wesentlichen um eine tägliche Randzeitenbetreuung von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Zwei Pilot-Kitas planen auch samstags Betreuung anzubieten.
Andere Kitas, deren Öffnungszeiten über wöchentlich 47 Stunden hinausgehen, oder die nur 15 oder weniger Öffnungstage jährlich geschlossen werden, erhalten den zusätzlichen Personalaufwand finanziert.
Zur objektiven Verteilung der Mittel werden durchschnittliche Personalkostenwerte pro Stunde zugrunde gelegt. Ziel ist, ab dem Kindergartenjahr 2021/22 ein gesamtstädtisches Konzept zur Weiterentwicklung der flexiblen Betreuungsangebote zu erstellen.
Weitere Informationen zum Thema
Kinder- und Jugendförderplan
Nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG-KJHG) sind die Jugendämter verpflichtet, einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Die Förderplanung betrifft sowohl die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit als auch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Zur Erstellung eines Förderplans bietet die Fachberatung Jugendhilfeplanung den Jugendämtern Informationen, Arbeitshilfen und Planungsmodelle an.
Modell der Planungsebenen unter Einbeziehung der kommunalen Förderpläne
Die Erstellung kommunaler Förderpläne für die Jugendförderung - mit einer Gültigkeit von fünf Jahren - stellt eine Herausforderung für die Jugendhilfeplanung dar. Hier wird ein hierarchisches Modell der Planung von der Einrichtungsbene bis zur Ebene der kommunalen Förderpläne vorgeschlagen.
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Viersen 2015 - 2020
Der Förderplan beschreibt Leit- und Orientierungsziele der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes für den Planungszeitraum. Er verpflichtet damit erstmals den Kreis und die Träger der freien Jugendhilfe, sich daran messen zu lassen, ob und wie die formulierten Ziele erreicht worden sind. Zudem wurden erstmalig die Finanzverantwortlichen der fünf zum Kreisjugendamtsbereich gehörenden Kommunen sowie der Kreiskämmerer in die Erstellung dieses Planes einbezogen.
Ansprechpartnerin

Sandra Rostock
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4018
- faxTelefax:
- 0221 8284-1115
- E-Mail:
- sandra.rostock@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Arbeitshilfen
Auf dieser Seite finden Sie Arbeitshilfen zur Jugendhilfeplanung zu folgenden Themen:
Empfehlungen der Landesjugendämter in NRW zur Jugendhilfeplanung
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Arbeitshilfe "Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung" (PDF, 394 kB)
Eine Unterstützung für die Fachkräfte der Jugendhilfeplanung vor Ort und für Jugendamtsleitungen, um die vielschichtigen Anforderungen an Planungsfachkräfte zusammen zu fassen. Sie wurde erarbeitet von den Mitgliedern der AG Jugendhilfeplanung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendförderung
HzE-Berichte
Entwicklung und Stand der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der Uni Dortmund/DJI im Auftrag der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe und Daten (Excel-Tabellen)
Einen schnellen Überblick über die Situation der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen bieten jeweils die aktuellen Vorabinformationen
Kinder- und Jugendförderplan: Planungsmodell
Inklusion in der Jugendförderung