Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Vormundschaft

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland berät die Mitarbeitenden der Jugendämter und Vereine, die mit der Führung von Vormundschaften und Pflegschaften betraut sind. Wir führen Fortbildungsveranstaltungen durch und erarbeiten Qualitätsstandards.

Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind.

§ 1773 Abs. 1 BGB