Kooperationen zur anonymen Spurensicherung
Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung (ASS)
Die anonyme Spurensicherung ermöglicht es, notwendige Beweismittel nach sexualisierter Gewalt zu sichern. Örtliche/ regionale Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt (ASS) in Nordrhein-Westfalen können seit 2015 eine Förderung des Landes erhalten. Die Förderung verfolgt das Ziel, die bereits bestehenden Kooperationen zur ASS zu unterstützen und neue ASS-Angebote/Kooperationen in nicht versorgten Regionen zu ermöglichen, so dass ein nachhhaltiger Ausbau des regionalen ASS-Angebotes erreicht wird.
Ansprechperson
Bettina Mönig
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