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Kooperationen zur anonymen Spurensicherung

Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung (ASS)

Die anonyme Spurensicherung ermöglicht es, notwendige Beweismittel nach sexualisierter Gewalt zu sichern. Örtliche/ regionale Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt (ASS) in Nordrhein-Westfalen können seit 2015 eine Förderung des Landes erhalten. Die Förderung verfolgt das Ziel, die bereits bestehenden Kooperationen zur ASS zu unterstützen und neue ASS-Angebote/Kooperationen in nicht versorgten Regionen zu ermöglichen, so dass ein nachhhaltiger Ausbau des regionalen ASS-Angebotes erreicht wird.

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Ansprechperson

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Bettina Mönig

Telefon

workTelefon:
0221 809-4394
faxTelefax:
0221 8284-0160

E-Mail

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