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SIM Förderung im SPZ und der Suchtberatung

Der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen (SIM) wird bereits seit 2013 in den Kliniken des LVR-Klinikverbundes durch den Landschaftsverband Rheinland finanziell gefördert. Seit 2015 werden im Rahmen der LVR-Flüchtlingshilfen darüber hinaus für den SIM-Einsatz zur Versorgung von Patient*innen mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt.

Förderung von Sprach- und Integrationsmittler*innen (SIM) in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und Suchtberatungsstellen

Seit 2017 finanziert der LVR den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen (SIM) in den Kontakt- und Beratungsstellen (KoBe) der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) sowie in Suchtberatungsstellen im Rheinland, damit hier ebenfalls sprachliche wie auch soziokulturelle Barrieren einer niedrigschwelligen Versorgung psychisch belasteter bzw. kranker Menschen mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte nicht entgegenstehen.

Eine Beratungs- oder Behandlungssituation „zu Dritt" kann allerdings auch für Fachleute ungewohnt sein und eine neue Herausforderung darstellen.

Daher stehen nicht nur die acht Sozialpsychiatrischen Kompetenzzentren Migration (SPKoM) für Schulungen und weitere Unterstützung zur Verfügung, sondern auch das LVR-Dezernat 8 stellt eine Reihe von Informationen bereit.

Informationsmaterialien zur SIM-Förderung

Folgen Unterlagen können als PDF angefordert heruntergeladen werden:

Weitere Unterlagen können bei Bedarf per Mail angefordert werden:

  • LVR-SIM Karte für den Einsatz in der Beratungsstelle
  • Flyer für Mitarbeitende
  • Informationen zu Schulungen für Mitarbeitende

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Antrag auf Erstattung von Kosten im Rahmen der SIM-Förderung

Erstattungsfähig im Rahmen der SIM-Förderung sind Kosten gem. der gültigen Fördergrundsätze bei Einsätzen in Kontakt- und Beratungsstellen der SPZ/SPKoM sowie in Suchtberatungsstellen:

  • Kosten für SIM-Einsätze
  • Kosten im Rahmen von Schulungen
  • Kosten für Übersetzungen

Anderweitige Ausgaben bedürfen der vorherigen Rücksprache.

Vorraussetzung für eine Erstattung ist, dass im Vorfeld eine Registrierung Ihrer Stammdaten stattgefunden hat. Das Formular hierzu kann per E-Mail angefordert werden.

Über den nachfolgenden Link können Sie die Erstattung von Kosten im Rahmen der SIM-Förderung beantragen.

Nach dem Absenden des Formulares bekommen Sie eine Versandbestätigung und Sie können sich den Antrag als PDF herunterladen. Sollte dies nicht möglich, können Sie das PDF auch per E-Mail anfordern.

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Ihre Ansprechpersonen im LVR-Dezernat 8

Kein Portraitbild vorhanden

Guido Gierling

Telefon

workTelefon:
+49(221)809-6941
faxTelefax:
+49(221)8284-1843

E-Mail

Kein Portraitbild vorhanden

Daniela Cirimele

Telefon

workTelefon:
+49(221)809-6335
faxTelefax:
+49(221)8284-1262

E-Mail

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