SIM Förderung im SPZ und der Suchtberatung
Der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen (SIM) wird bereits seit 2013 in den Kliniken des LVR-Klinikverbundes durch den Landschaftsverband Rheinland finanziell gefördert. Seit 2015 werden im Rahmen der LVR-Flüchtlingshilfen darüber hinaus für den SIM-Einsatz zur Versorgung von Patient*innen mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt.
Förderung von Sprach- und Integrationsmittler*innen (SIM) in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und Suchtberatungsstellen
Seit 2017 finanziert der LVR den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen (SIM) in den Kontakt- und Beratungsstellen (KoBe) der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) sowie in Suchtberatungsstellen im Rheinland, damit hier ebenfalls sprachliche wie auch soziokulturelle Barrieren einer niedrigschwelligen Versorgung psychisch belasteter bzw. kranker Menschen mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte nicht entgegenstehen.
Eine Beratungs- oder Behandlungssituation „zu Dritt" kann allerdings auch für Fachleute ungewohnt sein und eine neue Herausforderung darstellen.
Daher stehen nicht nur die acht Sozialpsychiatrischen Kompetenzzentren Migration (SPKoM) für Schulungen und weitere Unterstützung zur Verfügung, sondern auch das LVR-Dezernat 8 stellt eine Reihe von Informationen bereit.
Informationsmaterialien zur SIM-Förderung
Folgen Unterlagen können als PDF angefordert heruntergeladen werden:
- Förderrichtlinien zur SIM-Förderung ( PDF, 156 kB )
- Dokumentationsbogen für den Einsatz von SIM im SPZ ( PDF, 351 kB )
- Dokumentationsbogen für den Einsatz von SIM in der Suchtberatungsstelle ( PDF, 321 kB )
- Formular zur Stammdatenerfassung für Suchtberatungsstellen ( PDF, 368 kB )
- SIM-Anbieterpool für SPZ und Suchtberatungsstellen ( PDF, 122 kB )
Weitere Unterlagen können bei Bedarf per Mail angefordert werden:
- LVR-SIM Karte für den Einsatz in der Beratungsstelle
- Flyer für Mitarbeitende
- Informationen zu Schulungen für Mitarbeitende
Antrag auf Erstattung von Kosten im Rahmen der SIM-Förderung
Erstattungsfähig im Rahmen der SIM-Förderung sind Kosten gem. der gültigen Fördergrundsätze bei Einsätzen in Kontakt- und Beratungsstellen der SPZ/SPKoM sowie in Suchtberatungsstellen:
- Kosten für SIM-Einsätze
- Kosten im Rahmen von Schulungen
- Kosten für Übersetzungen
Anderweitige Ausgaben bedürfen der vorherigen Rücksprache.
Vorraussetzung für eine Erstattung ist, dass im Vorfeld eine Registrierung Ihrer Stammdaten stattgefunden hat. Das Formular hierzu kann per E-Mail angefordert werden.
Über den nachfolgenden Link können Sie die Erstattung von Kosten im Rahmen der SIM-Förderung beantragen.
Nach dem Absenden des Formulares bekommen Sie eine Versandbestätigung und Sie können sich den Antrag als PDF herunterladen. Sollte dies nicht möglich, können Sie das PDF auch per E-Mail anfordern.
Ihre Ansprechpersonen im LVR-Dezernat 8

Guido Gierling
Telefon
- workTelefon:
- +49(221)809-6941
- faxTelefax:
- +49(221)8284-1843
- E-Mail:
- guido.gierling@lvr.de

Daniela Cirimele
Telefon
- workTelefon:
- +49(221)809-6335
- faxTelefax:
- +49(221)8284-1262
- E-Mail:
- daniela.cirimele@lvr.de