Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ)
Mit der Förderung von 71 Sozialpsychiatrischen Zentren gibt der LVR wichtige Impulse für den Aufbau und die Weiterentwicklung gemeindepsychiatrischer Hilfen.
Aufgaben und Ziele der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)
Seit 1987 fördert der Landschaftsverband Rheinland die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ). Eine flächendeckende Versorgung von Menschen mit einer psychischen Belastung wurde durch die Unterstützung von derzeit 71 SPZ im Rheinland realisiert.
Die SPZ sind angelegt als sektoren- und sozialleistungsträgerübergreifende Zentren, die Hilfeleistungen aus den verschiedenen Hilfearten für Menschen mit einer psychischen (=seelischen) Belastung, Erkrankung oder Behinderung organisatorisch unter einem Dach anbieten und das häusliche Umfeld miteinbeziehen. So schaffen sie die Voraussetzungen für eine integrierte, personenzentrierte Leistungserbringung.
SPZ haben die Versorgungsverantwortung für ein regional definiertes Gebiet. Im Rahmen dieser Versorgungsverantwortung bündeln sie wohnortnahe ambulante und teilstationäre Hilfen im Sozialraum und kooperieren hierbei mit den kommunalen Gesundheitsbehörden und den regionalen Planungs- und Koordinationsgremien. Weiterhin beteiligen sie sich an innovativen, sozialleistungsträgerübergreifenden Modellen zur Verbesserung der gemeindepsychiatrischen Versorgung.
Der LVR fördert den Aufbau, den koordinierten Betrieb, die bedarfsgerechte Weiterentwicklung sowie die Durchführung der vier sogenannten Kernaufgaben
- Kontakt und Treff
- Beratung und Begleitung
- Netzwerk- und Sozialraumarbeit
- Peer-Support
Die Durchführung der genannten Kernaufgaben wird mit einem durch die politische Vertretung des LVR festgelegten indexbasierten Förderhöchstbetrages bestehend aus einem Personalkostenbudget, einer Sachkosten- sowie einer Raumkostenpauschale gefördert.
Des Weiteren fördert der LVR die Durchführung von Freizeitmaßnahmen im SPZ analog zur SPZ-Förderung. Die Mittel sind für Freizeitaktivitäten bestimmt, an denen behinderte und nicht behinderte Menschen teilnehmen.
SPZ-Standorte
SPZ befinden sich in allen 27 Gebietskörperschaften im Rheinland. Ein Verzeichnis mit allen Anschriften als PDF (nicht barrierfrei) erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail.
Über den LVR-Beratungskompass finden Sie ebenfalls eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
Unterlagen und Formulare zur SPZ-Förderung
Die aktuellen Leitlinien und Fördergrundsätze zur SPZ-Förderung sowie alle notwendigen Formulare zur Antragsstellung als PDF können Sie per E-Mail anfordern.
Über die nachfolgenden Links gelangen Sie ab sofort zum SPZ-Antrag sowie zum Verwendunsgsnachweis für die SPZ-Förderung und Förderung von SPZ-Freizeitmaßnahmen. Diese können Sie über das neue Fomularwesen erstellen und online an Dezernat 8 versenden. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.
Nach dem Absenden des Formulares bekommen Sie eine Versandbestätigung und Sie können sich den Antrag als PDF herunterladen. Sollte dies nicht möglich, können Sie das PDF auch per E-Mail anfordern.
Dokumentationen und Publikationen
Folgende Dokumentationen bzw. Publikationen können als PDF angefordert werden:
- SPZ-Report 2006 - 2011
- Gemeindepsychiatrische Förderprogramme 2019
- Gemeindepsychiatrische Förderprogramme bis 2020
Ihre Ansprechpersonen im LVR-Dezernat 8
Guido Gierling
Telefon
- workTelefon:
- +49(221)809-6941
- faxTelefax:
- +49(221)8284-1843
- E-Mail:
- guido.gierling@lvr.de
Daniela Cirimele
Telefon
- workTelefon:
- +49(221)809-6335
- faxTelefax:
- +49(221)8284-1262
- E-Mail:
- daniela.cirimele@lvr.de