Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ)
Mit der Förderung von 71 Sozialpsychiatrischen Zentren gibt der LVR wichtige Impulse für den Aufbau und die Weiterentwicklung gemeindepsychiatrischer Hilfen.
Aufgaben und Ziele der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)
Seit 1986 fördert der Landschaftsverband Rheinland die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ). Eine flächendeckende Versorgung von Menschen mit einer psychischen Belastung wurde durch die Unterstützung von derzeit 71 SPZ im Rheinland realisiert.
Die SPZ sind angelegt als sektoren- und sozialleistungsträgerübergreifende Zentren, die Hilfeleistungen aus den verschiedenen Hilfearten für Menschen mit einer psychischen (=seelischen) Belastung, Erkrankung oder Behinderung organisatorisch unter einem Dach anbieten und das häusliche Umfeld miteinbeziehen. So schaffen sie die Voraussetzungen für eine integrierte, personenzentrierte Leistungserbringung.
SPZ haben die Versorgungsverantwortung für ein regional definiertes Gebiet. Im Rahmen dieser Versorgungsverantwortung bündeln sie wohnortnahe ambulante und teilstationäre Hilfen im Sozialraum und kooperieren hierbei mit den kommunalen Gesundheitsbehörden und den regionalen Planungs- und Koordinationsgremien. Weiterhin beteiligen sie sich an innovativen, sozialleistungsträgerübergreifenden Modellen zur Verbesserung der gemeindepsychiatrischen Versorgung.
Der LVR fördert den Aufbau, den koordinierten Betrieb, die bedarfsgerechte Weiterentwicklung sowie die Durchführung der vier sogenannten Kernaufgaben
- Kontakt und Treff
- Beratung und Begleitung
- Netzwerk- und Sozialraumarbeit
- Peer-Support
Die Durchführung der genannten Kernaufgaben wird mit einem durch die politische Vertretung des LVR festgelegten indexbasierten Förderhöchstbetrages bestehend aus einem Personalkostenbudget, einer Sachkosten- sowie einer Raumkostenpauschale gefördert.
Des Weiteren fördert der LVR die Durchführung von Freizeitmaßnahmen im SPZ analog zur SPZ-Förderung. Die Mittel sind für Freizeitaktivitäten bestimmt, an denen behinderte und nicht behinderte Menschen teilnehmen.
SPZ-Standorte
SPZ befinden sich in allen 27 Gebietskörperschaften im Rheinland. In unserem Verzeichnis finden Sie die Anschriften aller Sozialpsychiatrischen Zentren.
Unterlagen und Formulare zur SPZ-Förderung
Hier finden Sie die aktuellen Leitlinien und Fördergrundsätze zur SPZ-Förderung sowie alle notwendigen Formulare zur Antragsstellung als PDF oder bearbeitbares LIP-Formular.
- Leitlinien zur SPZ-Förderung ( PDF, 228 kB )
- Fördergrundsätze zur SPZ-Förderung ( PDF, 193 kB )
- Merkblatt zur SPZ-Förderung ( PDF, 248 kB )
- Antrag zur SPZ-Förderung ( PDF, 816 kB )
- Kurzantrag zur SPZ-Förderung ( PDF, 485 kB )
- Erläuterungen zum Kurzantrag ( PDF, 52 kB )
- Merkblatt zum Datenschutz für die SPZ-Förderung ( PDF, 103 kB )
- Verwendungsnachweis zur SPZ-Förderung ( PDF, 1 MB )
- Merkblatt "Eckpunkte zur Förderung von SPZ-Freizeitmaßnahmen" ( PDF, 459 kB )
- Verwendungsnachweis SPZ-Freizeitmaßnahmen ( PDF, 817 kB )
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Antrag für die SPZ-Förderung (Online-Formular, barrierefrei, 26.08.2022)
Antrag für die SPZ-Förderung
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Verwendungsnachweis für die SPZ-Förderung (Online-Formular, barrierefrei, 11.08.2022)
Verwendungsnachweis für die SPZ-Förderung
Ihre Ansprechpersonen im LVR-Dezernat 8

Guido Gierling
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- E-Mail:
- guido.gierling@lvr.de

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- E-Mail:
- daniela.cirimele@lvr.de