Externe Förderprogramme
Auf dieser Seite informiert der LVR-Fachbereich Kultur über externe Förderprogramme für die rheinischen Museen.
Die Zusammenstellung stellt eine Auswahl dar und erhebt keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.
Bitte beachten Sie, dass die Programme eine zeitlich unterschiedliche und teilweise begrenzte Laufzeit haben.
Stand: 04. August 2021
Navigationshilfe
- Kulturförderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW)
- Förderungen durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
- Förderlinien von Stiftungen, Vereinen und Verbänden
- Regionale Förderprogramme
- Bundesweite Programme und EU-Projekte
- Förderprogramme (im Rahmen der Flutkatastrophe, Stand: August 2021)
- Förderprogramme (im Rahmen der Corona-Pandemie, Stand: Juni 2021)
Soforthilfeprogramm NEUSTART Kultur
Das Programm zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen zur Wiedereröffnung ihrer Häuser und Programme ertüchtigt werden und dadurch neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende erzeugt wird.
Im Programmteil 1 werden durch die Bundesregierung pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft gefördert. Dazu gehören Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Kinos. Für den Bereich Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten ist der Deutscher Verband für Archäologie e. V. (DVA) die mittelausreichende Stelle.
Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Pro Kultureinrichtung ist nur ein Antrag zulässig.
Bereits geförderte Kultureinrichtungen des Programmteils „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sind nicht mehr antragsberechtigt. Schon geförderte Träger können für eine weitere Kultureinrichtung zusätzliche Anträge stellen.
Die Antragsstellung ist noch bis zum 30.06.2021 möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Programms:
Kulturförderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW)
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Regionale Kulturpolitik
Die zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens werden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft durch das Förderprogramm „Regionale Kulturpolitik“ unterstützt. Kunst- und Kulturangebote werden so gestärkt.
Mit dem Förderprogramm „Regionale Kulturpolitik“ unterstützt die Landesregierung seit Ende der 1990er-Jahre die zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens dabei, sich zu profilieren und ihre Attraktivität und Identität nach innen und nach außen zu stärken. Dabei sollen die Kommunikation und Kooperation zwischen Kulturschaffenden und den Kulturverantwortlichen in Regionen und Land initiiert und intensiviert sowie neue Impulse für die Kulturarbeit in der Fläche gegeben werden.
Einen Antrag auf Förderung können sowohl Kommunen als auch Vereine, Unternehmen oder Einzelpersonen einreichen, die mit einem Projekt das Kunst- und Kulturangebot ihrer Kulturregion bereichern oder weiter qualifizieren möchten. In der Regel kann eine Landesförderung bis maximal 50 Prozent beantragt werden. Die Vernetzung mit anderen Akteuren in der Region ist dabei ein wichtiges Förderkriterium. Von großer Bedeutung ist außerdem das Beratungsangebot, das die regionalen Koordinierungsbüros leisten.
Weitere Informationen über das Förderprogramm, die Antragsmodalitäten sowie die Kontaktdaten der regionalen Koordinierungsbüros finden Sie auf der Seite der Regionalen Kulturpolitik.
Förderfonds „Kultur & Alter“
Die kulturelle Teilhabe im Alter wird durch den Förderfonds „Kultur & Alter“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt. Gefördert werden innovative Projektansätze für ältere Bürgerinnen und Bürger.
Mit dem Förderfonds „Kultur & Alter“ möchte die Landesregierung innovative Formen der Kulturteilhabe Älterer in Nordrhein-Westfalen anregen. Sie fördert Projekte, die älteren Menschen den aktiven Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern. Gleichzeitig leistet sie damit einen aktiven Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Lebensqualität älterer Menschen. Mit der Öffnung kultureller Institutionen für eine zeitgemäße Altenkulturarbeit entstehen neue Möglichkeiten des künstlerischen Zusammenwirkens mit Akteuren aus der sozialen Altenarbeit.
Bewerben können sich alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit einer Künstlerin, einem Künstler oder einer Kultureinrichtung ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Im Jahr 2019 steht der Förderschwerpunkt „Kultur inklusive – mehr Zugänge und Teilhabe schaffen“ im Mittelpunkt.
Kulturrucksack NRW
Das Programm „Kulturrucksack NRW“ fördert in ganz Nordrhein-Westfalen die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an kulturelle Bildung.
Kulturelle Bildung kann einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen leisten. Voraussetzung allerdings ist, dass die Tür zu Kunst und Kultur für alle Kinder und Jugendlichen so früh und so weit wie möglich geöffnet wird.
Nordrhein-Westfalen hat eine besonders reiche Kulturlandschaft. Dazu gehören herausragende kommunale, aber auch freie Theater und viele Museen, die zur Auseinandersetzung mit Kunst und Geschichte einladen, ebenso wie Konzerthäuser, Chöre, Tanzkompanien, Literaturhäuser, Kulturfestivals, Jugendzentren und soziokulturelle Zentren. All diese Kompetenzen sollen genutzt werden, um Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit den Kommunen viele spannende, altersgemäße kulturelle Angebote machen zu können, die nicht nur für alle Kinder und Jugendlichen erreichbar, sondern auch bezahlbar sind.
Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunen und Kultureinrichtungen ein Landesprogramm auf den Weg gebracht: den Kulturrucksack NRW. Dafür stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft jährlich rund 3 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des landesweiten Vorhabens ist es, allen Kindern und Jugendlichen kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen. Er wendet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren.
Kommunen, in denen mehr als 3.500 junge Menschen in diesem Alter leben, können sich direkt beteiligen, kleinere Städte und Gemeinden können sich im Verbund mit anderen bewerben. Das Land unterstützt die Kulturrucksack-Kommunen mit jährlich 4,40 Euro pro Kind oder Jugendlichen in der genannten Altersgruppe.
Landesprogramm „Kultur und Schule"
Mit dem Landesprogramm „Kultur und Schule“ unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Schulen dabei, Kinder und Jugendliche an kulturelle Bildung heranzuführen.
Die Schule ist einer der wichtigsten Orte, um Kinder und Jugendliche an kulturelle Bildung heranzuführen. Oft bringt sie junge Menschen erstmals mit Kunst und Kultur in Kontakt. Die Landesregierung unterstützt die Schulen dabei.
Das direkte Erleben, künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung junger Menschen: für eine differenzierte Wahrnehmung, das Ausdrucksvermögen, die Ausbildung einer ästhetischen Intelligenz und die Gestaltung des eigenen Lebens.
Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch eine vielfältige Kulturlandschaft aus. Es gibt viele Künstlerinnen und Künstler und Orte, die dazu einladen, Kunst und Kultur hautnah zu erleben. Hier setzt das Landesprogramm „Kultur und Schule“ an. Dabei sind alle Kultursparten willkommen: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film oder neue Medien. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen. Sie ermöglichen den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur – unabhängig vom familiären Hintergrund und Wohnumfeld.
Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ wendet sich sowohl an Kulturschaffende als auch an Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder fördern und das schulische Lernen ergänzen. Eingereicht werden die Konzepte bei den jeweiligen Kulturämtern, die den Bezirksregierungen dann geeignete Projekte vorschlagen. Die Projekte werden mit maximal 3.050 Euro gefördert. Projekte in Schulen erhalten 2.440 Euro aus Sondermitteln des Landes für dieses Programm. Die Kommunen übernehmen einen Eigenanteil von 610 Euro.
Förderung für bildende Kunst
Das Land unterstützt die bildende Kunst in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit vielen Förderern, um ihr eine Plattform zu bieten und sie für alle Menschen erfahrbar zu machen. Kommunal getragene Museen werden bei ihren Aufgaben, zu sammeln, zu bewahren, auszustellen und zu vermitteln, unterstützt. Ein besonderes Förderprogramm widmet sich der Restaurierung von wertvollen Kulturgütern. Ausstellungen mit internationalen zeitgenössischen Positionen werden in Kunstvereinen in Nordrhein-Westfalen gefördert.
Gefördert werden:
- Überregional bedeutsame Ausstellungsprojekte in Nordrhein-Westfalen
- Ausstellungsprojekte von Kunstvereinen und Künstler*innen-Vereinigungen•
- Ankäufe von Kunstwerken durch Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
- Restaurierung wichtiger und wertvoller Kulturgüter
Förderberechtigt sind:
- Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Träger
- Kunstvereine, Künstler*innen-Vereinigungen und ähnliche Organisationen
- Einzelpersonen
- Personen und Institutionen, die etwas restaurieren wollen
Medienkunstfonds– Fonds zur Förderung neuer kooperativer Prozesse
Nordrhein-Westfalen ist seit den Pioniertagen der Videokunst eine wichtige Wirkungsstätte für Medienkünstler*innen. Mit der Einrichtung von zwei neuen Programmen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur schafft die Landesregierung im Bereich der Medienkunst und digitalen Kultur nun zusätzliche Fördermöglichkeiten: Über die Programmlinien „Medienkunstfonds“ und „Medienkunstfellows“ stehen für den Zeitraum 2021-2023 insgesamt 940.000 Euro für Kooperationsprojekte und Stipendien zur Verfügung.
„Ziel der neuen Förderprogramme ist es, die über viele Jahre hinweg gewachsene Landschaft der Medienkunst in Nordrhein-Westfalen zu stärken und die Weiterentwicklung innovativer Ansätze zu unterstützen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vernetzung von nordrhein-westfälischen Initiativen mit überregionalen und internationalen Akteuren im Bereich der Medienkunst“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Der „Medienkunstfonds – Fonds zur Förderung neuer kooperativer Prozesse“ setzt sich zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Institutionen und freien Initiativen aus Kunst, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die sich in einem neu entwickelten Projektvorhaben mit dem zeitgenössischen technologischen Wandel auseinandersetzen. Unterstützt werden künstlerische und künstlerisch-forschende Kooperationsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro für den Zeitraum 2021–2023.
Medienkunst thematisiert, erforscht und übersetzt den medialen und technologischen Wandel und seine Konsequenzen für die Gesellschaft. Das Spektrum ist dabei vielfältig und reicht von der bildenden Kunst, über Film, Musik und Performance bis hin zu neueren medialen Formen wie der virtuellen Realität und Immersion. International bedeutende Protagonist*innen wie Nam June Paik, Marcel Odenbach, Agnes Meyer-Brandis, Rosemarie Trockel und Mischa Kuball wirken oder haben in Nordrhein-Westfalen gewirkt und in der Medienkunst für wegweisende Impulse gesorgt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Medienkunstfellows – Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft“
Nordrhein-Westfalen ist seit den Pioniertagen der Videokunst eine wichtige Wirkungsstätte für Medienkünstler*innen. Mit der Einrichtung von zwei neuen Programmen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur schafft die Landesregierung im Bereich der Medienkunst und digitalen Kultur nun zusätzliche Fördermöglichkeiten: Über die Programmlinien „Medienkunstfonds“ und „Medienkunstfellows“ stehen für den Zeitraum 2021-2023 insgesamt 940.000 Euro für Kooperationsprojekte und Stipendien zur Verfügung.
„Ziel der neuen Förderprogramme ist es, die über viele Jahre hinweg gewachsene Landschaft der Medienkunst in Nordrhein-Westfalen zu stärken und die Weiterentwicklung innovativer Ansätze zu unterstützen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vernetzung von nordrhein-westfälischen Initiativen mit überregionalen und internationalen Akteuren im Bereich der Medienkunst“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Die „Medienkunstfellows – Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft“ basieren jeweils auf einer von einer Institution oder freien Initiative in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen Einladung an Künstler*innen, Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen, Publizist*innen oder Kurator*innen, um für eine bestimmte Zeit in Nordrhein-Westfalen zu leben, Impulse einzubringen und ergebnisoffen zu forschen. Die Fellowships werden mit einem Gesamtvolumen von 240.000 Euro für den Zeitraum 2021–2023 gefördert.
Medienkunst thematisiert, erforscht und übersetzt den medialen und technologischen Wandel und seine Konsequenzen für die Gesellschaft. Das Spektrum ist dabei vielfältig und reicht von der bildenden Kunst, über Film, Musik und Performance bis hin zu neueren medialen Formen wie der virtuellen Realität und Immersion. International bedeutende Protagonist*innen wie Nam June Paik, Marcel Odenbach, Agnes Meyer-Brandis, Rosemarie Trockel und Mischa Kuball wirken oder haben in Nordrhein-Westfalen gewirkt und in der Medienkunst für wegweisende Impulse gesorgt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Förderungen durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
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Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“
„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ So hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen das Landesförderprogramm zur Förderung und Stärkung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen überschrieben. Heimat ist Lebensqualität und schafft Verbundenheit in Zeiten, wo uns Vieles zu trennen scheint. Die Landesregierung fördert Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in unserem Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen. Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen. Eine Antragsstellung ist möglich. Die dazu benötigten Formulare finden Sie bei der Vorstellung der jeweiligen Förderelemente auf der Website.
Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen
Mit der Denkmalförderung sichert die Landesregierung das kulturelle Erbe, denn Baudenkmäler sind Teil des Gedächtnisses unseres Landes. Nordrhein-Westfalen verfügt über rund 82.000 Baudenkmäler und rund 6.100 Bodendenkmäler.
Der Schwerpunkt der finanziellen Unterstützung liegt auf Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen. Die Fördermittel für die Denkmalpflege ermöglichen es, gerade das große Engagement von Privaten in unserem baukulturellen Erbe zu unterstützen. Zugleich ist die Förderung auch als Dank und Anerkennung für den vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz im Denkmalschutz zu werten.
Mit den „Förderrichtlinien Denkmalpflege“ unterstreicht Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Willen, die historisch-kulturellen Wurzeln unseres Landes zu bewahren. Sie sind ein festes und tragfähiges Fundament, um darauf Neues aufzubauen: Im Bewusstsein unserer Vergangenheit, um Gegenwart und Zukunft gemeinsam zu gestalten. Das historisch-kulturelle Erbe unseres Landes steht für die Entwicklung der Landesteile und Regionen von Nordrhein-Westfalen und legt darüber Zeugnis ab. Die heutigen Generationen stehen in der Verantwortung, Tradition und Moderne miteinander zu verbinden. Damit sind Denkmäler fester Teil unserer Heimat und sind Orte der Identität und der Identifikation – für Jung und Alt.
Seit dem 01. Juli 2019 gilt in Nordrhein-Westfalen die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinien Denkmalpflege)“. Bis zum 31. Dezember 2018 galten in Nordrhein-Westfalen zwei getrennte Förderrichtlinien: Die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege)“ und die „Förderrichtlinie Bodendenkmalpflege“. Beide Richtlinien sind nun in einer Förderrichtlinie zusammengefasst.
Die neuen Förderrichtlinien umfassen drei Programmteile:
- Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen,
- die Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten zum Erhalt und zur Pflege von Baudenkmälern und
- die Förderung des Erhalts und der Pflege von Bodendenkmälern.
Förderlinien von Stiftungen, Vereinen und Verbänden
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NRW-Stiftung
Nordrhein-Westfalen ist etwas Besonderes: Vielen Menschen in NRW ist ihre Heimat ein "Zuhause", für das sie sich gerne engagieren.
Die Nordrhein-Westfalen-Stiftung unterstützt dieses Anliegen. Sie wurde 1986 von der Landesregierung zum 40. Geburtstag des Landes NRW gegründet und hilft seitdem gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und ehrenamtlich arbeitenden Gruppen, die sich in NRW für den Naturschutz und die Heimat- und Kulturpflege.
Dort entwickelt sie ein breit gefächertes Engagement für kleinere und mittlere Baudenkmäler mit kultur-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise denkmalgeschützte Mühlen, historische Hofanlagen oder Fördertürme ehemaliger Zechenanlagen, die als weithin sichtbare Wahrzeichen Geschichte anschaulich machen. Daneben engagiert sich die NRW-Stiftung aber auch bei landesweit einmaligen Einrichtungen.
Kulturstiftung der Länder
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt deutsche Museen, Bibliotheken und Archive bei der Erwerbung bedeutender Kunstwerke und Kulturgüter.
Um die Restaurierung wichtiger Zeugnisse des kulturellen Erbes zu fördern, unterstützt die Kulturstiftung der Länder als Mitglied des Bündnisses „Kunst auf Lager“ Restaurierungen von national und regional wertvollem Kulturgut.
Die Kulturstiftung der Länder fördert außerdem kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung sowie Publikations- und Dokumentationsvorhaben, die in engem thematischen Zusammenhang mit ihren Förderschwerpunkten stehen, so z. B. Kongresspublikationen oder Verlustdokumentationen. So konnten in der Vergangenheit zahlreiche Museen die Dokumentationen ihrer Verluste veröffentlichen wie u. a. die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, das Suermondt-Ludwig-Museum Aachen oder das Deutsche Historische Museum Dresden. Literaturförderungen gewährt die Kulturstiftung der Länder nicht; ebenso keine Druckkostenzuschüsse (zum Beispiel für Dissertationen oder Fundraisingbroschüren).
Kulturstiftung des Bundes
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Zu beachten ist, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
KULTUR DIGITAL: Fonds Digital - Für den digitalen Wandel in Kulturinstitutionen
Das Programm Kultur Digital will Kultureinrichtungen motivieren und sie darin unterstützen, die digitalen Möglichkeiten und Herausforderungen der Gegenwart selbstbestimmt und gemeinwohlorientiert mitzugestalten und ihnen kreativ und kritisch zu begegnen.
Der antragsoffene Fonds Digital der Kulturstiftung des Bundes richtet sich an öffentlich geförderte Kultureinrichtungen aller künstlerischen Sparten, die bereits erste digitale Strategien entwickelt sowie digitale Angebote wie etwa Online-Sammlungen, Social Media oder Apps umgesetzt und erprobt haben. Der Fonds Digital soll Verbünden von mindestens zwei Kulturinstitutionen ermöglichen, begonnene Veränderungsprozesse auszubauen, mit neuen digitalen Ästhetiken und Ausdrucksformen zu experimentieren sowie die digitale Profilierung weiter voranzutreiben. Kulturinstitutionen, die noch ganz am Anfang ihrer digitalen Entwicklung stehen, gehören nicht zum Adressatenkreis des Fonds. Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die ausschließlich auf die Digitalisierung von Sammlungsbeständen abzielen.
Restaurierungsförderung - Kultur erhalten
Die Kulturstiftung der Länder fördert bis 2022 die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges mit insgesamt 700.000 Euro. Mit der neuen Förderlinie sollen bereits im Jahr 2019 restauratorische und konservatorische Maßnahmen mit 100.000 Euro finanziert werden. Danach stehen jeweils 200.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. 2023 soll – so der Stiftungsratsbeschluss – die Förderlinie evaluiert und über eine neue gegebenenfalls angepasste Förderlinie entschieden werden.
Sonderfond 2021 der Kunststiftung NRW
Die Kunststiftung NRW legt ein zweites Sonderprogramm zur Unterstützung der Künste in Nordrhein-Westfalen auf. Das Geschehen in der Welt ist auch im Frühjahr 2021 von der Pandemie geprägt. Angesichts dieser schwierigen Situation für die Künste und ihre Akteur*innen ruft die Kunststiftung NRW daher ein zweites Programm ins Leben. Unter dem Titel „Künste bewegen“ ist die Sonderförderung in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro auf die derzeitigen spezifischen Bedarfe in den vier Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts, Visuelle Kunst zugeschnitten. Damit blickt die Kunststiftung NRW zuversichtlich in die Zukunft und ermutigt, geplante Vorhaben dennoch umzusetzen – ob analog, digital oder hybrid. Dieses Sonderprogramm wird zusätzlich zu deren regulärer, fristbezogener Förderung angeboten.
Das Procedere kann den jeweiligen Fachbereichen auf der Website www.kunststiftungnrw.de entnommen werden. Die Anträge sind ab 1. Mai zunächst bis zum 31. Dezember 2021 kontinuierlich und ausschließlich digital einzureichen. Entschieden wird fortlaufend nach den Qualitätskriterien der Kunststiftung NRW.
Die Kunststiftung NRW unterstützt seit 1989 als größte unabhängige Fördereinrichtung Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen. Sie fördert herausragende, wegweisende und nachhaltige Vorhaben in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst mit Bezug zu Nordrhein-Westfalen.
Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland
Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet. Die Stiftung mit Sitz in Düsseldorf fördert gemeinsam mit den rheinischen Sparkassen Kunst- und Kulturprojekte, die für das rheinische Kulturleben prägend sind: Initiativen der bildenden und der darstellenden Kunst, der Musik, Literatur, Kulturgeschichte und Denkmalpflege.Für die Förderung aus allen Sparten der Kultur wurden bisher über 12 Mio. Euro bereitgestellt.
Allen Engagements gemeinsam ist das wichtige Anliegen der Stiftung, das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger zu gestalten, Identität zu stiften und eine nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland zu erzeugen.
Die Förderung ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Besonders wichtig sind die Gemeinnützigkeit der Antragstellenden Einrichtung oder des kulturellen Zwecks und die Abstimmung der Förderung mit der örtlichen Sparkasse. Dies kann zum Beispiel eine Impulsförderung für eine in Gründung befindliche kulturelle Einrichtung sein.
Einsendeschluss für Ihre Anträge sind der 1. Februar und der 1. August eines jeden Jahres.
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert Provenienzforschung über finanzielle Zuwendungen. Unterstützt werden die Förderbereiche „NS-Raubgut", „Koloniale Kontexte" sowie die Forschung im Bereich „SBZ und DDR".
Für den Bereich Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR sind zurzeit lediglich Maßnahmen zur Grundlagenforschung förderfähig, z. B. Erforschung der Sammlungsgeschichte öffentlicher Einrichtungen mit dem Schwerpunkt der Überprüfung der Erwerbungen und Zuweisungen zwischen 1945 und 1989. Für die übrigen Bereiche sind sowohl Förderungen für kurz- als auch für langfristige Projekte möglich.
Förderung der Provenienzforschung im Bereich „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ (NS-Raubgut):
Grundsätzlich können alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland – vornehmlich Museen, Bibliotheken und Archive – einen Antrag auf Projektförderung bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste stellen. Antragsberechtigt sind auch privat getragene Einrichtungen und Privatpersonen, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut gerechte und faire Lösungen gemäß den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung anstreben und an deren Unterstützung im Einzelfall ein öffentliches Interesse besteht. In der Regel sind Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen Voraussetzung für einen Antrag. Mit der Zuwendung soll Forschung ermöglicht werden. Daher können die beantragten Mittel für die Schaffung von befristeten Personalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden.
Förderbereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“:
Im Fokus der Förderrichtlinie steht Kultur- und Sammlungsgut, das im Zuge der kolonialen Expansion nach Europa verbracht wurde. Antragsberechtigt sind Kultur- und Sammlungsgut bewahrende und/oder dazu forschende Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen Museen, Bibliotheken, Archive und Universitätssammlungen. Anträge können auch von privaten Einrichtungen gestellt werden, die als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Antragstellende sollten – wo immer möglich – mit Partner*innen aus den Herkunftsländern der Sammlungsgüter eng zusammenarbeiten - im Idealfall bereits bei der Konzeption des Projekts und beim Projektantrag. Vom Zentrum bereitgestellte Mittel können auch anteilig in den Herkunftsländern der Sammlungsgüter eingesetzt werden.
Mit der Zuwendung soll Provenienzforschung ermöglicht werden. Die bewilligten Mittel können für die Schaffung von befristeten Personalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden.
Formen der Projektförderung:
Langfristiger Forschungsbedarf
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung. Beantragt werden kann daher nur ein Zuschuss zu den Projektkosten, d.h. der Antragsteller muss einen Eigenanteil an den Projektkosten tragen. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen. Ein Antrag kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten gestellt werden, mit der Option auf Verlängerung auf insgesamt maximal 36 Monate. Es kann aber auch sinnvoll sein, zunächst ein Projekt mit einer geringeren Laufzeit (z.B. 12 Monate) zu beantragen, um später einen Verlängerungsantrag von bis zu 24 Monaten zu stellen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie im Rahmen des Projekts zunächst grundlegende Vorarbeiten leisten wollen, wie etwa die regionale Herkunft von Objekten zu bestimmen, um in einem zweiten Schritt die entsprechenden internationalen Kooperationen aufzubauen. Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.
Kurzfristiger Forschungsbedarf
Die Förderrichtlinie des Zentrums verweist in Abschnitt VI (3) bei der Förderung kurzfristiger Projekte ausdrücklich auf die besondere Dringlichkeit des Vorhabens sowie die einzelfallbezogene Recherche. Besondere Dringlichkeit ist etwa bei einem konkreten Auskunfts- oder Rückgabeersuchen von dritter Seite gegeben. Kurzfristiger Forschungsbedarf kann auch im Falle eines sogenannten Erstchecks vorliegen (siehe Abschnitt IV (1) 1). Hier dient das Projekt der ersten, kursorischen Prüfung von Verdachtsmomenten in Kulturgut sammelnden oder bewahrenden Einrichtungen, die aufgrund ihrer personellen Ausstattung dazu nicht selbst in der Lage sind. In beiden Fällen kann eine Vollfinanzierung des Projekts beantragt werden, d.h. der Antragsteller muss dann in der Regel keinen Eigenanteil leisten. Es kann eine Zuwendung bis maximal 25.000 € beantragt werden. Der Antrag kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gestellt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Ein Antrag für kurzfristigen Forschungsbedarf kann jederzeit eingereicht werden, er ist nicht an die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf gebunden.
Regionale Förderprogramme
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Förderverein für regionale Entwicklung e. V. - „Azubi-Projekte" - Förderprogramm zur Erstellung einer Webpräsenz
Die Auszubildenden und Studierenden-Projekte (kurz Azubi-Projekte) sind eine Initiative des Förderverein für regionale Entwicklung e. V. Um die kostenfreie Webseitenerstellung für Projektpartner, mit dem Ziel einer überregionalen Vernetzung und der praxisnahen Ausbildung von Azubis. Bei den Projektpartnern kann es sich um die unterschiedlichsten Institutionen handeln. Von Kommunen, Verbänden und Vereinen über kommunale und öffentliche Institutionen, Initiativen, Bildungseinrichtungen bis hin zu Einzelprojekten.
Förderantrag ist ganzjährig möglich.
Bundesweite Programme und EU-Projekte
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Museum macht stark
Für sein Vorhaben „Museum macht stark“ erhält der Deutsche Museumsbund als Projektpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 2018 - 2022 insgesamt 6,4 Millionen Euro.
Ziel des Vorhabens ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen. „Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote im außerschulischen Bereich der kulturellen Bildung umzusetzen. Verbindlich sind hierbei zwei ausgeschriebene Formate des Deutschen Museumsbundes.
„Museum macht stark“ ist das Folgeprogramm von „Von uns – für uns! Die Museen unserer Stadt entdeckt.“, das ebenfalls gefördert durch das BMBF, von 2013 – 2017 durchgeführt wurde.
Antragsfristen:
- 12. Antragsfrist: 31.10.2021 mit Förderbeginn ab 01.01.2022 oder später
- 13. Antragsfrist: 28.02.2022 mit Förderbeginn ab 15.04.2022 oder später
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche.
Die soziale Herkunft wirkt sich nach wie vor auf den Bildungserfolg aus. Mehr als jedes vierte Kind in Deutschland wächst in einer finanziellen, sozialen oder durch ein bildungsfernes Elternhaus geprägten Risikolage auf. Bildungsgerechtigkeit und damit die gezielte Förderung von bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Deshalb hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2013 das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gestartet. Mit dem Programm werden außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren gefördert. Die Maßnahmen werden als Bildungskooperationen – Bündnisse für Bildung – mit mindestens drei Partnern umgesetzt. „Kultur macht stark“ wird über Ende 2022 hinaus weitere fünf Jahre fortgesetzt, eine dritte Förderphase von 2023 bis 2027 ist vorgesehen.
Fördervoraussetzungen:
- Zielgruppe der geplanten Bildungsangebote sind drei bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, die in einer sozialen oder finanziellen Risikolage leben oder deren Familien keine ausreichenden Bildungsimpulse bieten können.
- Die Angebote sind außerschulisch und zusätzlich.
- Die Angebote werden von Bündnissen mit mindestens drei lokalen Partnern durchgeführt.
Europäische Museumspreise
Die – englischsprachige – NEMO-Publikation „Europäische Museumspreise - Ein Leitfaden für Qualitätsarbeit in Museen" gibt einen Überblick über die bestehenden Preise und bietet Informationen darüber, wie sich Museen für diese Auszeichnungen bewerben können.
Ziel der Publikation ist es, Museen mit einigen der wichtigsten europäischen Museumspreise bekannt zu machen, um entscheiden zu können, ob eine Wettbewerbsteilnahme oder Bewerbung in Frage kommt und/oder realistisch ist.
Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021
Das Förderprogramm unterstützt regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen beim Betrieb Ihrer Einrichtung und bei der Weiterentwicklung Ihres kulturellen Angebotes. Ziel ist die Stärkung des Kulturerbes und der kulturellen Identität in ländlichen Gebieten. Einrichtungen können bis zu 25.000 Euro Fördermittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Der Eigenanteil muss mindestens 25 % der Gesamtkosten betragen.
Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021“ ist ein Projekt des Deutschen Verbands für Archäologie e. V. (DVA) in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund e. V. (DMB). Die Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Gefördert werden
- Heimatmuseen mit archäologischen bzw. historischen Sammlungen
- Heimatstuben und vergleichbare Dritte Orte
- Orts- oder Stadtmuseen
- Öffentlich zugängliche Sammlungen im Privatbesitz, wie etwa in Burgen und Schlössern
- Freilichtmuseen, archäologische Parks und Vergleichbares
- Archäologische Stätten und Bodendenkmale
- Öffentlich zugängliche Baudenkmale mit Fundpräsentation bzw.
- Vermittlungskonzepte
Hinweis:
Museen, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen, sowie Sakralbauten und Klöster sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gegenstand der Förderung sind investive und teilweise konsumtive Maßnahmen, sofern sie das inhaltliche Programm der Einrichtungen begleiten. Sie sollten einem oder mehreren der folgenden Förderzwecke zuzuordnen sein:
- Barrierefreiheit
- Brandschutz
- Ausstellungsmodernisierung
- Erhalt von und Zugang zu Baudenkmalen mit Fundpräsentation
- Erhalt von und Zugang zu Bodendenkmalen
- Erhalt von Ausstellungsräumen
- Nutzflächenerweiterung
- Verwaltung und Organisation
- Durchführung von Veranstaltungen
- Vermittlung
Weitere Informationen sind der Ausschreibung des Programms zu entnehmen.
DFG-Förderprogramm „Digitalisierung und Erschließung“
Das bisherige Programm „Erschließung und Digitalisierung“ der Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wird ab sofort auf die Förderung von Digitalisierung und Erschließung aller potenziell für die Forschung relevanten Objekte erweitert. Mit dieser neuen Akzentuierung wurde auch der Name des Förderprogrammes in „Digitalisierung und Erschließung“ geändert. Die Förderung von Digitalisierung und Erschließung handschriftlicher und gedruckter Materialien ist weiterhin möglich.
Die Aktualisierung des Förderprogramms umfasst darüber hinaus folgende Punkte:
- konsequente Orientierung am Bedarf wissenschaftlicher Nutzer*innen
- Ergänzung der Förderziele um die Entwicklung von materialspezifischen Qualitätskriterien und Praxisregeln sowie die Anwendung neuerer Verfahren für die Digitalisierung und Erschließung (z. B. automatische Bilderkennung, Named-Entity Recognition (Eigennamenerkennung) oder 3-D-Digitalisierung)
- FAIR-Data (findable, accessible, interoperable, reusable) als übergreifendes Förderziel
- Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen auch ohne Vorhandensein detaillierter Erschließungsdaten
- (Weiter-)Entwicklung von Qualitätskriterien und Praxisregeln für Digitalisierungsprojekte auch unter Einbeziehung von Elementen der Selbstorganisation
Zudem können Anträge auf Digitalisierung spezifischer Materialgruppen, für die es bisher eigene Ausschreibungen gab (archivalische Quellen, historische Zeitungen, mittelalterliche Handschriften) jederzeit im regulären Programm gestellt werden.
Anträge im neu akzentuierten Programm können ab sofort eingereicht werden.
Kulturförderprogramm Kreatives Europa
Am 19. Mai beschloss das Europäische Parlament das neue Kulturprogramm „Kreatives Europa“ für die kommenden sieben Jahre. Dafür werden 2,442 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, davon entfallen 33 Prozent (804 Millionen Euro) auf Kultur, 58 Prozent (1,427 Milliarden Euro) auf MEDIA und 9 Prozent (211 Millionen) auf den sektorübergreifenden Teil. Insgesamt ist das eine Steigerung von 63 Prozent. Da das Vereinigte Königreich nicht mehr am Programm teilnimmt, entfallen somit auf die anderen Teilnehmerstaaten höhere Summen.
Weitere Informationen finden Sie im Text von Barbara Gessler „Kulturagenda der Europäischen Union - Förderprogramm Kreatives Europa 2021−2027 geht weiter“ erschienen in der aktuellen Ausgabe „Politik & Kultur“, der Zeitung des Deutschen Kulturrates.
Förderprogramme (im Rahmen der Flutkatastrophe, Stand: August 2021)
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Sonderprogramm der NRW-Stiftung. Hilfe nach Flutkatastrophe
Die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat uns alle zutiefst erschüttert. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer und allen Menschen, die nun mit den unvorstellbaren Verwüstungen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten konfrontiert sind. Leider wissen wir inzwischen auch von Förderprojekten, die infolge der Unwetter beschädigt oder zerstört wurden. Dazu gehören beispielsweise das Apothekenmuseum Bad Münstereifel, das Naturschutzzentrum Nettersheim, der Deilbachhammer in Essen oder der Wipperkotten in Solingen.
Die NRW-Stiftung sieht es als ihre Verpflichtung, an der Seite des Ehrenamtes und der Projekte zu stehen. Wir möchten unseren Teil dazu beitragen, dass die Denkmäler, Museen, Naturschutzzentren, Archive und die vielen anderen Projekte, die in der Vergangenheit mit viel bürgerschaftlichem Engagement aufgebaut und gepflegt wurden, auch nach dieser Katastrophe für die Zukunft erhalten und gesichert bleiben. Der Vorstand der NRW-Stiftung hat daher beschlossen, ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von einer Million Euro für die Stiftungsprojekte aufzulegen, die vom Unwetter betroffen sind.
Für die dringlichsten Maßnahmen (zum Beispiel Trockengeräte, Anmietung von Lagerräumen, Sicherung von Archivgut etc.) stellt die NRW-Stiftung den betroffenen Vereinen und Initiativen eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 € zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt über ein verkürztes und beschleunigtes Verfahren, damit die Hilfe möglichst schnell dort ankommt, wo sie benötigt wird.
Bei umfangreicheren Maßnahmen soll die Antragstellung über das Onlineantragsportal erfolgen.
Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürger*innen, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirt*innen und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen.
Weitere Informationen
https://www.land.nrw/de/soforthilfe
Förderprogramme (im Rahmen der Corona-Pandemie, Stand: Juni 2021)
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dive in. Programm für digitale Interaktionen
Zur weiteren Unterstützung von Kultureinrichtungen in der Corona-Pandemie bewilligte der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes die Fortführung des Förderprogramms „dive in. Programm für digitale Interaktionen“. Damit unterstützt die Kulturstiftung des Bundes aktuell 68 Kulturinstitutionen bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Vermittlungsformate, die neue Formen des Austauschs und innovative Zugänge zu künstlerischen Angeboten ermöglichen. Für das Programm stellt der Bund nun zusätzlich bis zu 21,3 Millionen Euro aus NEUSTART KULTUR zur Verfügung. Details zum Antragsverfahren werden auf der Website veröffentlicht.
Das Abstandsgebot als soziale Rahmenbedingung in der Coronakrise hat das gesellschaftliche Zusammenleben massiv verändert. Andere Formen des Dialogs und des Austauschs müssen gefunden und praktiziert werden, wenn der soziale Zusammenhalt im Leben auf Abstand nicht gefährdet werden soll. Es zeichnet sich ab, dass der digitale Raum dafür innovative Möglichkeiten bietet, die bislang nicht ausgeschöpft wurden. Seit Beginn der Pandemie beschäftigen sich Kulturinstitutionen damit, auf welche Weise sie fortan ihr Publikum erreichen und mit ihm interagieren können: Wie lässt sich ein zielgruppenspezifischer und aktiver Austausch – als Format der Teilhabe oder als künstlerisch-vermittelnde Praxis – ins Digitale überführen oder aber im digitalen Raum erweitern? Mit „dive in. Programm für digitale Interaktionen“ will die Kulturstiftung des Bundes daher bundesweit Kulturinstitutionen darin unterstützen und motivieren, mit innovativen digitalen Dialog- und Austauschformaten auf die aktuelle Situation zu reagieren.
Das Programm richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten und an Festivals. Es möchte diesen Institutionen ermöglichen, bis Ende des kommenden Jahres innovative Ideen und Vorhaben des digitalen Austauschs umzusetzen, Formate zur Ansprache eines neuen Publikums zu erproben, mit neuen digitalen Anwendungen zu experimentieren und vorhandene Angebote weiterzuentwickeln. Auch will die Kulturstiftung des Bundes sie mit dem Programm „dive in“ darin unterstützen, analoge und digitale Formate miteinander zu verbinden, um neue Zugänge zu künstlerischen Produktionen sowie vielfältige Formen der Interaktion mit dem Publikum und Teilhabe für Nutzende zu ermöglichen.
Programmbegleitend veranstaltet die Kulturstiftung des Bundes Ideenwerkstätten sowie Workshops zum bundesweiten Wissenstransfer, um die interdisziplinäre Entwicklung digitaler Konzepte sowie deren Umsetzung in den Kulturinstitutionen zu flankieren.
Auch in der zweiten Förderrunde werden die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte und Formate gefördert: Die digitalen Vorhaben, beispielsweise Games, Virtual- und Augmented-Reality-Anwendungen, Apps, interaktive Websites, KI- oder Citizen-Science-Projekte sollen neue Formate der Wissensvermittlung und künstlerischen Auseinandersetzung, der spielerischen Aneignung oder Partizipation erproben. Im Programm „dive in“ können Fördermittel zwischen 50.000 und 200.000 Euro beantragt werden.