FAQs
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum LVR-Mobilitätsfonds
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Nach der Bewilligung ändert sich der Zahlungsempfänger. Was ist zu tun?
Bitte teilen Sie uns per E-Mail die neuen Zahlungsdaten (Bank, Kontoinhaber*in, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort, IBAN) mit.
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Kann eine digitale Unterschrift im Formular eingefügt werden?
Nein, ein gültiger Antrag bedarf der eingescannten Schriftform.
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Kann jetzt schon ein Antrag für das Folgejahr gestellt werden?
Anträge für das Kalenderjahr 2025 können ab 16.12.2024 gestellt werden.
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Kann auch ein Antrag auf Beförderung mit Spezialfahrzeugen gestellt werden?
Ja. Entstehen höhere Kosten, da Schüler*innen mit Spezialfahrzeugen befördert werden müssen (z.B. für Rollstühle), können auch drei Angebote bei verschiedenen Anbietern eingeholt werden.
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Gibt es eine maximale Gruppengröße?
Da Gruppengrößen in Kindertagesstätten und Schulklassen unterschiedlich viele Kinder/Schüler*innen aufweisen, gibt es keine festgelegten maximalen Gruppengrößen.
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Werden die Kosten in vollem Umfang erstattet?
Ja, die Kosten werden in vollem Umfang, jedoch maximal in der genehmigten Höhe, erstattet.
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Können auch Berufskollegs einen Antrag stellen?
Ja.
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Können auch Offene Ganztagsschulen (OGS) einen Antrag stellen?
Ja
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An wen wird die Rechnung des Busunternehmens adressiert?
Die Rechnung des Busunternehmens wird an die Schule/Kita adressiert und versandt, auch wenn die Rechnung durch den LVR beglichen wird.
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Wie werden die Besuchsbescheinigung und die Fahrtkosten eingereicht?
Bitte reichen Sie die Besuchsbescheinigung zusammen mit den Fahrkarten bzw. der Busrechnung ausschließlich über das Online-Antragsportal ein. Die Fahrtkostenerstattung erfolgt im Anschluss.
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Werden Stornokosten bei Absage der Fahrt auch durch den LVR erstattet?
Leider können Stornokosten nicht über den LVR-Mobilitätsfonds abgewickelt werden. Die Förderrichtlinien legen unter Ziffer 3.2.2 folgendes fest: Das Risiko für die Durchführung der Fahrt trägt der*die Antragsteller*in. Kosten einer nicht stattgefundenen Fahrt werden nicht erstattet. Gleiches gilt für eventuelle Regressansprüche von Busunternehmen, wenn die Fahrt ausfällt.
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Darf das LVR-Logo auf der Schulwebsite platziert werden?
Da es sich bei dem Mobilitätsfonds um eine Förderung und keine Spende handelt werden solche Angebote dankend abgelehnt.