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Fachstellen

Die Inklusionsämter in Nordrhein-Westfalen machen von der Möglichkeit Gebrauch, bestimmte Aufgaben auf die kommunalen Partner (Kreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte) zu übertragen.

Die 37 Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben im Rheinland sind zuständig für finanzielle Hilfen zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die Anhörung im Sonderkündigungsschutz.

Die Aufgabenverteilung zwischen dem LVR-Inklusionsamt und den Fachstellen ist durch eine Verordnung und Satzung geregelt.

Den Fachstellen werden jährlich von der Landschaftsversammlung Rheinland Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Aufgaben damit erfüllen können.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.

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