Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenz ist eine Möglichkeit der Unterstützung für einen schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz. Dabei hat er die Organisations- und Anleitungskompetenz.
Arbeitsassistenz soll Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung eine Hilfestellung bei der Arbeitsausführung benötigen, ansonsten aber in der Lage sind, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.
Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz durch die Inklusionsämter als Teil der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Der*die schwerbehinderte Arbeitnehmer*in selbst stellt entweder die Assistenzkraft selbst ein (Arbeitgebermodell) oder beauftragt einen Anbieter von Assistenzdienstleistungen auf eigene Rechnung mit der Arbeitsassistenz (Dienstleistungsmodell).
Voraussetzung ist stets, dass es um arbeitsplatzbezogene Unterstützung geht und diese notwendig ist. Als Arbeitnehmer*in ist der schwerbehinderte Mensch gegenüber seinem*ihrem eigenen Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitsleistung persönlich zu erbringen. Wie bereits das Wort „Assistenz“ aussagt, ist Arbeitsassistenz eine Hilfestellung bei der Arbeitsausführung, nicht aber die Erledigung der Tätigkeit selbst. Es geht dabei um kontinuierliche, regelmäßig und zeitlich nicht nur wenige Minuten täglich anfallende Unterstützung am konkreten Arbeitsplatz.
Notwendig wird die Arbeitsassistenz, wenn weder die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung noch eine vom Arbeitgebenden bereit gestellte Unterstützung (z.B. durch Arbeitskolleg*innen) ausreichen, um dem schwerbehinderten Menschen die Ausführung der Arbeit in wettbewerbsfähiger Form zu ermöglichen. Antragsteller*innen sind zum überwiegenden Teil Menschen mit körperlichen Behinderungen bzw. Sinnesbehinderungen (Rollstuhlfahrer*innen, blinde oder gehörlose Menschen).