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Finanzielle Leistungen

Sowohl Arbeitgeber als auch Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung selbst können verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Dabei besteht eine Aufgabenteilung zwischen dem LVR-Integrationsamt und den Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.

Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen sowie für die behinderungsgerechte Gestaltung von Räumlichkeiten der Arbeitgeber, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, aber ebenso der behinderungsgerechten Anpassung bedürfen, wie z. B. durch Aufzüge, Rampen oder Sanitäranlagen.

Die Fachstellen sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung von einzelnen bereits bestehenden Arbeitsplätzen sowie für die meisten Leistungen an die behinderten Menschen selbst.

Für einige finanzielle Hilfen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.

Finanzielle Leistungen für Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung

  • für technische Arbeitshilfen
  • zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
  • für eine notwendige Arbeitsassistenz
  • Übernahme der Kosten einer erforderlichen Berufsbegleitung, u.a. im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

LVR-Inklusionsamt

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