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Downloadbereich zum Thema Bedarfserhebung

Arbeitshilfen und Formulare

Im Folgenden finden Sie die zur Anwendung des Bedarfsinstrumentes "BEI_NRW" entwickelten Arbeitshilfen, Erklärvideos, Vordrucke für eine fachärztliche Stellungnahme sowie die Datenschutzformulare.

Das Handbuch zum BEI_NRW

Im Handbuch zum BEI_NRW finden Sie vertiefende Informationen zur Bedarfsermittlung. Es enthält Informationen zu jedem Element des BEI_NRW für die Bedarfsermittlung sowie Hintergrundwissen.

BEI_NRW 1.1: Weiterentwicklung des BEI_NRW

Hinweis zur Umstellung von BEI_NRW auf BEI_NRW 1.1
Wenn die Bedarfserhebung mit der bisherigen Version des BEI_NRW begonnen wurde, kann diese in dieser Version fertiggestellt und an den LVR abgeschickt werden. Alle beendeten und versandten BEI_NRW bleiben in PerSEH gespeichert. Wenn eine Bedarfserhebung in der bisherigen Version begonnen wurde und nun im BEI_NRW 1.1 durchgeführt werden soll, gibt es die Möglichkeit den „alten“ BEI mit dem Status „Vorgang beenden“ zu schließen und einen neuen Vorgang mit dem BEI_NRW 1.1 anzulegen. Die Daten aus dem beendeten BEI_NRW „alte“ Version werden nicht übertragen und müssen neu im BEI_NRW 1.1 eingegeben werden.

Die persönliche Sicht des Menschen mit Behinderung

Die persönliche Sicht des Menschen mit Behinderung ist ein Bestandteil des Gesprächleitfadens und der Bedarfsermittlung. Ziel ist es, Informationen über die aktuelle Lebenssituation und die persönlichen Ziele zu erlangen.

Die Fragen sind in einem Online-Fragebogen zu finden. Der Fragebogen ist von dem Menschen mit Behinderung und gegebenenfalls mit Hilfe einer weiteren person zu beantworten.

Im Formular finden Sie praktische Hinweise zum Umgang mit den jeweiligen Fragen. Eine Anleitung zur Nutzung des Formular-Systems finden Sie hier.

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Datenschutzhinweise zur Anwendung des BEI_NRW

Bei jeder Bedarfserhebung muss der Mensch mit Behinderung über seine Rechte in Bezug auf den Datenschutz aufgeklärt werden. Der Leistungserbringer muss diese Aufklärung dokumentieren und aufbewahren. Dazu können Sie das "Merkblatt zum Datenschutz gemäß Artikel 12 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)" sowie die "Bestätigung der Kenntnisnahme und Aushändigung der Datenschutzhinweise" nutzen.

Wird das BEI_NRW im Rahmen der kooperativen Bedarfserhebung zwischen zwei Leistungserbringern weitergegeben, muss sich der Mensch mit Behinderung hiermit einverstanden erklären. Auch dieses Einverständnis muss dokumentiert und aufbewahrt werden.
Dazu können Sie bald die vom LVR entwickelt Datenschutzbroschüre nutzen.

Die Broschüre kann unter diesem Link kostenlos bestellt werden.

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Fachärztliche Stellungnahme

Dem BEI_NRW muss eine fachärztliche Stellungnahme beigefügt werden. In der Form der Stellungnahme ist der Facharzt bzw. die Fachärztin frei. Wichtig ist jedoch, dass die Stellungnahme folgende Punkte klar erkennen lässt:

  • Welche ICD-Diagnose (Diagnoseschlüssel und Klartext) liegt vor?
  • Die derzeitigen Krankheitssymptome
  • Die bisher notwendigen Behandlungen

Aufgrund der häufig gestellten Frage nach dem Aufbau einer solchen fachärztlichen Stellungnahme hat das LVR-Dezernat Soziales ein Dokument als Vorschlag entworfen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich nur um eine Option handelt und das Papier kein offizielles Formular des LVR darstellt. Es weist nicht eine wesentliche Behinderung (im Sinne des Paragraph 53 SGB XII i. V. m. Paragraph 2 SGB IX) aus, sondern gibt medizinische Diagnosen an. Alternativ können vorhandene aktuelle medizinische Unterlagen eingereicht werden. Die Prüfung des Vorliegens einer wesentlichen Behinderung erfolgt im Anschluss.

Ist das Einholen eines medizinischen Gutachtens erforderlich, kann der Landschaftsverband eine Begutachtung beauftragen. Dazu ist eine Schweigepflichtentbindung abzugeben.

Das Vorläufer-Instrument: Der Individuelle Hilfeplan (IHP)

Der IHP wird zur Bedarfserhebung nur noch bei leistungsberechtigten Personen, die außerhalb des Rheinlandes leben, aber Leistungen des LVR beziehen, angewandt.

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