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Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wer nicht oder noch nicht auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann, findet hier eine Beschäftigung.

Beschäftigung in der Werkstatt

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) finanziert die Werkstatt-Arbeitsplätze für die Beschäftigten mit Behinderung und deren Unterstützung, Anleitung und Begleitung durch Fachkräfte. Mit den 43 anerkannten Werkstattträgern im Rheinland - meist soziale Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege oder Vereine – arbeitet der LVR kooperativ an der fachlichen Weiterentwicklung.

Rund 38.000 Personen sind rheinlandweit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die Werkstatt ist für Menschen mit Behinderung, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu übernehmen, ein wichtiges Angebot, um Teilhabe an Arbeit, soziale Kontakt und individuelle Selbstbestimmung zu realisieren. Sie leisten sinnvolle Arbeit, sind sozialversichert und erhalten ein Entgelt für ihre Tätigkeit. Das Entgelt ist abhängig von der Wirtschaftskraft der Werkstatt, aber auch von der Leistungsfähigkeit des Beschäftigten. Sie werden an ihrem Arbeitsplatz individuell gefördert und begleitet, bei Bedarf auch mit pflegerischer Unterstützung. Die Werkstatt steht grundsätzlich auch Menschen mit hohen und besonderen Unterstützungsbedarfen offen.

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Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze

Um mehr gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen, richten die Werkstatt-Träger zunehmend sogenannte betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze ein – kurz: BiAPs. Diese Außenarbeitsplätze sind Einzel- oder Gruppenarbeitsplätze, die räumlich im Betrieb eines regulären Unternehmens angesiedelt, aber organisatorisch an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen angebunden sind. Die Menschen mit Behinderung sind dann direkt im Unternehmen des Arbeitsmarktes tätig, bleiben aber Werkstatt-Beschäftigte und werden weiterhin von den Fachkräften der Werkstatt betreut und unterstützt. Rheinlandweit arbeiten rund 2.900 Menschen mit Behinderung auf solchen Außenarbeitsplätzen.

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Andere Leistungsanbieter und Budget für Arbeit

Menschen mit Behinderungen sollen mehr Alternativen zur Werkstatt-Beschäftigung erhalten, um selbst entscheiden zu können, wo sie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen möchten. Dazu wurden mit dem Bundesteilhabesetz 2018 die sogenannten „Anderen Leistungsanbieter“ und die Förderung durch das Budget für Arbeit eingeführt.

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NRW-Weg bei Werkstätten wird fortgesetzt

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat gemeinsam mit weiteren Akteuren im Themenfeld der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung in NRW und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zwei neue Vereinbarungen unterzeichnet. Damit wird der NRW-Weg beim Werkstatt-Zugang auch für stark beeinträchtigte Menschen mit hohem oder sehr besonderem Unterstützungsbedarf fortgeführt und qualitativ weiter entwickelt.

In der zweiten Rahmenvereinbarung stehen die Themen Qualitätssicherung und Gewaltprävention in Werkstätten im Mittelpunkt. Hier geht es zum Beispiel um die Entwicklung von Präventions- und Interventionsstrategien zum Schutz der Beschäftigten vor Gewalt. Die Texte stehen auch in Leichter Sprache zur Verfügung.

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Standards Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses

Die Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses haben die Werkstätten gegenüber dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe offen zu legen (§ 12 Abs. 6 WVO).

Der LVR und Vertreter der rheinischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben hierzu Standards erarbeitet und vereinbart, die seit der Offenlegung für das Jahr 2010 von allen rheinischen Werkstätten verbindlich anzuwenden sind.

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Publikation

  1. LVR-Fachinformation: Teilhabe am Arbeitsleben / aktualisierte Fassung Februar 2022

    LVR-Fachinformation: Teilhabe am Arbeitsleben / aktualisierte Fassung Februar 2022

    Bereits seit 2018 gelten die neuen gesetzlichen BTHG-Regelungen zum Budget für Arbeit und zu den sogenannten „Anderen Leistungsanbietern“ als Alternative zur Werkstattbeschäftigung. Dieses Papier informiert über die neuen Regelungen und Fördermöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rheinland. Mehr Informationen und Bestellung

    März 2022

  2. Werkstatt-Angebote als Persönliches Budget

    Werkstatt-Angebote als Persönliches Budget

    Werkstatt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter können mit dem Persönlichen Budget einzelne Angebote der Werkstatt, zum Beispiel Fortbildungen, auch bei anderen Anbietern in Anspruch nehmen. Der Flyer „Sie entscheiden selbst!“ erläutert die Verfahrensweise in Leichter Sprache. Mehr Informationen und Bestellung

    Januar 2019

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