Impfgeschädigte
Menschen, die durch vorgeschriebene oder öffentlich empfohlene Impfungen geschädigt wurden, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG).
Durch diese Impfungen soll die Ausbreitung schwerer Krankheiten und die damit verbundenen schwerwiegenden Folgen vermieden werden. Leider können diese Impfungen in seltenen Einzelfällen ebenfalls zu schweren gesundheitlichen Folgen führen. In diesen Fällen haben Betroffene Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Hinterbliebene Leistungen erhalten.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Leistungen und die dazugehörigen Antragsformulare erhalten Sie hier:
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LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung
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