Teilhabe und Besondere Leistungen im Einzelfall
Die Leistungen der Teilhabe können die Entschädigungszahlungen des SGB XIV ergänzen und sollen es den Berechtigten ermöglichen, schneller wieder am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen.
Mit den Besonderen Leistungen im Einzelfall können Berechtigte unterstützt werden, wenn sie nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind Ihre Lebensgrundlage durch den Einsatz ihres Einkommens und Vermögens sicherzustellen.
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