Kriegsopfer und Hinterbliebene
Opfer des Zweiten Weltkrieges, ihre Angehörigen und Hinterbliebene können unterschiedliche Renten und finanzielle Leistungen erhalten, die ihre wirtschaftliche Versorgung sichern.
Der Anspruch nach dem Bundesversorgungsgesetz entsteht, wenn jemand durch unmittelbare Kriegseinwirkung einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat. Dies umfasst u.a. auch unmittelbare Schädigungen bei Bombenangriffen, während der Flucht oder der Internierung im Ausland. Anspruchsberechtigt sind sowohl Deutsche als auch Personen, die für das damalige Deutsche Reich militärischen Dienst geleistet haben. Hinterbliebene, wie Witwen und Witwer, Lebenspartner und -partnerinnen, Waisen oder Eltern können nach dem Tod des Betroffenen Leistungen in Anspruch nehmen.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Leistungen und die dazugehörigen Antragsformulare erhalten Sie hier:
Hinweis:
Soldaten der Bundeswehr erhalten Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Für sie ist das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zuständig.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung
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