Zivildienstleistende
Zivildienstleistende, die bei der Ausübung ihrer Pflichten gesundheitliche Schäden erlitten haben, können staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Zivildienstgesetz (kurz ZDG) erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Hinterbliebene Leistungen erhalten.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Leistungen und die dazugehörigen Antragsformulare erhalten Sie hier:
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LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung
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