Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Follow-up Staatenprüfung

Auswertung der Abschließenden Bemerkungen für den LVR

Auf internationaler Ebene wird die Umsetzung der BRK durch einen Fachausschuss der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf überwacht.

Die erste Staatenprüfung Deutschlands endete im Frühjahr 2015 mit der Veröffentlichung der sog. Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses.

Zum Abschluss der zweiten Staatenprüfung Deutschlands hat der UN-Fachausschuss im Herbst 2023 neue Abschließende Bemerkungen veröffentlicht.

Follow-up zur zweiten Staatenprüfung

Der LVR hat frühzeitig begonnen, sich mit der zweiten Staatenprüfung zu befassen.

Auch der 6. LVR-Dialog Inklusion und Menschenrechte am 14. November 2023 stand bereits unter dem Schwerpunktthema: „Genf 2023: Was macht der LVR mit den Ergebnissen der zweiten Staatenprüfung?“

Viele Themen der Staatenprüfung von 2023 sind im LVR aktiv in Bearbeitung und die fachliche Diskussion im LVR ist fortgeschritten. Daher wird auf eine explizite Follow-up Berichterstattung wie nach der ersten Staatenprüfung verzichtet. Die Befassung mit den für den LVR relevanten Problemanzeigen aus der zweiten Staatenprüfung soll stattdessen vorrangig integriert in aktuelle Strategieprozesse und bestehende Monitoring-Verfahren erfolgen.

Follow-up zur ersten Staatenprüfung

Im Kontext der ersten Staatenprüfung Deutschlands zur BRK hat die LVR-Stabsstelle Inklusion – Menschenrechte – Beschwerden ein umfassendes Verfahren für eine interne Follow-up Berichterstattung im LVR entwickelt. Hierzu hat die Stabsstelle die Abschließenden Bemerkungen aus dem Jahr 2015 systematisch für den LVR ausgewertet.

Hier finden Sie alle Vorlagen im Überblick: