Behördenaufbau im Maßregelvollzug
Der Maßregelvollzug ist Aufgabe des Landes.
Oberste Aufsichtsbehörde für den Maßregelvollzug ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Es übt die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden aus.