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Behördenaufbau im Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug ist Aufgabe des Landes.

Oberste Aufsichtsbehörde für den Maßregelvollzug ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Es übt die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden aus.