Standorte und Behandlungsschwerpunkte
Der Landschaftsverband Rheinland verfügt über ein Netzwerk von Spezialeinrichtungen für den Maßregelvollzug. An sieben Standorten mit unterschiedlichen Behandlungsschwerpunkten werden psychisch kranke Straftäterinnen und Straftäter therapiert.
Der LVR unterhält an den Standorten Bedburg-Hau, Düren, Köln, Langenfeld und Viersen Maßregelvollzugskliniken für die Behandlung von psychisch kranken Straftäterinnen und Straftätern im Rahmen der Maßregel nach § 63 StGB. Darüber hinaus befinden sich an den LVR-Kliniken Bonn und Düsseldorf jeweils eine Station für Maßregelvollzugspatienten.
Spezielle Behandlungseinheiten für den Maßregelvollzug nach § 64 StGB wurden für Frauen, Jugendliche und Heranwachsende, alte und intelligenzgeminderte Patientinnen und Patienten entwickelt. In allen Kliniken wurden Bereiche für Maßregelvollzugspatienten eingerichtet, bei denen eine Entlassung nicht abzusehen ist.
In Essen unterhält der LVR eine Klinik für Patienten, die einstweilig nach § 126 a StPO – bis zu einer eventuellen Verurteilung – in Maßregelvollzugseinrichtungen einzuweisen sind.
Suchtkranke Patientinnen und Patienten, die im Rahmen des Maßregelvollzugs nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt unterzubringen sind, werden in Bedburg-Hau behandelt.