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Vereinsvormundschaften

Die Fachberatung Vereinsvormundschaft im LVR-Landesjugendamt Rheinland erteilt rechtsfähigen Vereinen, die Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige führen möchten, die dazu erforderliche Erlaubnis gemäß § 54 SGB VIII und überprüft die Einhaltung, Sicherung und Evaluation der Qualität in der Vereinsvormundschaft und Vereinspflegschaft.

Darüber hinaus unterstützt, berät und begleitet das LVR-Landesjugendamt Vereine bei der Aufnahme ihres neuen Tätigkeitfelds, bei der Beantragung der Erlaubnis sowie bei der Ausgestaltung der Bereiche Vereinsvormundschaft und Vereinspflegschaft.

Übersicht der Vereine mit einer Erlaubnis gem. § 54 SGB VIII

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Matthias Bisten

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