Vereinsvormundschaften
Die Fachberatung Vereinsvormundschaft im LVR-Landesjugendamt Rheinland erteilt rechtsfähigen Vereinen, die Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige führen möchten, die dazu erforderliche Erlaubnis gemäß § 54 SGB VIII und überprüft die Einhaltung, Sicherung und Evaluation der Qualität in der Vereinsvormundschaft und Vereinspflegschaft.
Darüber hinaus unterstützt, berät und begleitet das LVR-Landesjugendamt Vereine bei der Aufnahme ihres neuen Tätigkeitfelds, bei der Beantragung der Erlaubnis sowie bei der Ausgestaltung der Bereiche Vereinsvormundschaft und Vereinspflegschaft.
Ansprechperson

Matthias Bisten
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6763
- faxTelefax:
- 0221 8284-0646
- E-Mail:
- matthias.bisten@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Dokumentation
Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt die Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung.
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Arbeitshilfen
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Richtlinien für die Anerkennung als Vormundschaftsverein (nicht barrierefrei) (PDF, 170 kB)
Neufassung zum 1. Januar 2023
Qualitätsstandards für Vormünder
Der überregionale Arbeitskreis der Amtsvormünder hat in Zusammenarbeit mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen und dem LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeits- und Orientierungshilfen für die Vormundschaft erarbeitet, die in einer Sammelmappe „Qualitätsstandards für Vormünder“ zusammen gefasst sind.