Vereinsvormundschaften
Das LVR Landesjugendamt Rheinland ist als überörtlicher Träger gemäß §§ 54 SGB VIII i.V.m. § 1791 a BGB für die Anerkennung von rechtsfähigen Vereinen als Vormundschaftsverein zuständig. Die Fachberatung des LVR Landesjugendamtes Rheinland überprüft in diesem Zusammenhang die Einhaltung, Sicherung und Evaluation der Qualität in der Vereinsvormundschaft.
Darüber hinaus unterstützt, berät und begleitet das LVR-Landesjugendamt Vereine bei der Aufnahme ihres neuen Tätigkeitfelds, bei der Beantragung für die Anerkennung sowie bei der Ausgestaltung der Bereiche Vereinsvormundschaft und Vereinspflegschaft.
Antragsverfahren zur Anerkennung als Vormundschaftsverein
Die Anerkennung zur Übernahme von Vereinsvormundschaften oder -pflegschaften wird nur auf Antrag des Vereins erteilt. Der Antrag ist von dem nach der Satzung vertretungsberechtigten Vorstand schriftlich und unterschrieben beim LVR- Landesjugendamt Rheinland zu stellen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Vormundschaftsverein ergeben sich aus den vom LVR-Landesjugendamt Rheinland erlassenen Richtlinien.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Die Vereinssatzung, aus der eine konkrete Aufgabenformulierung, nämlich die Übernahme von Vereinsvormundschaften/-pflegschaften für Minderjährige, hervorgeht. Die Aufgabenwahrnehmung der Vereinsvormundschaft muss nicht den ausschließlichen Zweck des Vereins darstellen,
2. Nachweis der Rechtsfähigkeit des Vereins durch einen Auszug aus dem Vereinsregister,
3. (Gegebenenfalls) Stellungnahme des Spitzenverbandes,
4. Stellungnahme des Familiengerichts am Hauptsitz des Vereins,
5. Stellungnahme des Jugendamtes am Hauptsitz des Vereins,
6. Nachweise über Anzahl, Ausbildung und ggf. einschlägige Berufserfahrung der geeigneten Mitarbeitenden,
7. Nachweis über die Anzahl der in der Führung von Vormundschaften und Pflegschaften ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden,
8. Nachweis über den Abschluss einer angemessenen Haftpflichtversicherung.
Kontaktdaten anerkannter Vereine
Das LVR Landesjugendamt Rheinland stellt kontinuierlich die Adressen der anerkannten Vormundschaftsvereine im Rheinland zu Verfügung. Mit den Vormundschaftsvereinen kann anhand der hier aufgenommen Daten Kontakt aufgenommen werden.
Ansprechperson
Matthias Bisten
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6763
- faxTelefax:
- 0221 8284-0646
- E-Mail:
- matthias.bisten@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Dokumentation
Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt die Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung.
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Arbeitshilfen
Qualitätsstandards für Vormünder
Der überregionale Arbeitskreis der Amtsvormünder hat in Zusammenarbeit mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen und dem LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeits- und Orientierungshilfen für die Vormundschaft erarbeitet, die in einer Sammelmappe „Qualitätsstandards für Vormünder“ zusammen gefasst sind.