kinderstark – NRW schafft Chancen
Aufruf des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJGFI) zur Einreichung von Anträgen auf Projektförderung zu Aufbau und Stärkung kommunaler Präventionsketten.
Der Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten findet in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren statt. Unterstützt durch das Landesprogramm "Kommunale Präventionsketten"(zuvor: "Kein Kind zurücklassen!") sowie durch das ehemalige LVR-Fördergramm "Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut", haben sich viele Kommunen bereits auf den Weg gemacht, ihre Präventionskette gemeinsam mit den relevanten Akteursgruppen auf- und auszubauen.
Mit dem Aufruf "kinderstark – NRW schafft Chancen" unterstützt die Landesregierung seit 2020 alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen beim Auf- und Ausbau von Präventionsketten. Das Ziel ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern und Kinderarmut zu bekämpfen. Dafür stehen aktuell jährlich gut 14 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden vorrangig strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Hierzu soll eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung für Kinder ab vier Jahre bis zum Übergangssystem Schule – Beruf/Studium eingerichtet werden.
Darüber hinaus werden Maßnahmen an Regelinstitutionen in benachteiligten Quartieren gefördert, die die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sollen. Antragsberechtigt sind die Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen mit eigenem Jugendamt.
Die Antragsfrist für Kommunen, die 2022 begonnene Maßnahmen fortsetzen oder die zum 01.01.2023 starten wollen, ist der 30.11.2022. Diese Frist ist zwingend einzuhalten. Anträge von Kommunen, die mit dem Projekt erst im Laufe des Jahres 2023 starten wollen, müssen bis spätestens 28.02.2023 eingereicht werden. Eine Antragstellung nach diesem Datum, ist, anders als in den zurückliegenden Jahren, 2023 nicht mehr möglich.
Weiterführenden Materialien und Informationen rund um das Thema Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten bietet die Internetseite:
Zur Unterstützung bei der Antragsstellung sowie bei den Entwicklungsprozessen in den Kommunen steht das Team der LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut zur Verfügung. Weitere Informationen bieten die hier abgelegten Materialien.
- Förderaufruf kinderstark 2023 ( PDF, 482 kB )
- Mittelverteilung 2023 für Jugendämter ( PDF, 293 kB )
- Fördergrundsätze kinderstark 2023 ( PDF, 180 kB )
- Vordruck Förderantrag 2023 kinderstark LVR ( DOCX, 42 kB )
- LVR Rundschreiben kinderstark 2023 ( PDF, 225 kB )
- Formular Verwendungsnachweis 2022 ( DOCX, 27 kB )
Präsentation der LVR-Informationsveranstaltung zur Antragsstellung 2023
Fachberatung "kinderstark" Regierungsbezirk Köln
Fachberatung "kinderstark" Regierungsbezirk Düsseldorf
Finanzielle und fördertechnische Fragen

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