kinderstark – NRW schafft Chancen
Aufruf des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJGFI) zur Einreichung von Anträgen auf Projektförderung zu Aufbau und Stärkung kommunaler Präventionsketten.
Der Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten findet in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren statt. Unterstützt durch das Landesprogramm "Kommunale Präventionsketten"(zuvor: "Kein Kind zurücklassen!") sowie durch das ehemalige LVR-Fördergramm "Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut", haben sich viele Kommunen bereits auf den Weg gemacht, ihre Präventionskette gemeinsam mit den relevanten Akteursgruppen auf- und auszubauen.
Mit dem Aufruf "kinderstark – NRW schafft Chancen" unterstützt die Landesregierung seit 2020 alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen beim Auf- und Ausbau von Präventionsketten. Das Ziel ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern und Kinderarmut zu bekämpfen. Dafür stehen aktuell jährlich gut 14 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden vorrangig strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Hierzu soll eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung für Kinder ab vier Jahre bis zum Übergangssystem Schule – Beruf/Studium eingerichtet werden.
Darüber hinaus werden Maßnahmen an Regelinstitutionen in benachteiligten Quartieren gefördert, die die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sollen. Antragsberechtigt sind die Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen mit eigenem Jugendamt.
Die Antragsfrist für Kommunen, die 2023 begonnene Maßnahmen fortsetzen oder die zum 01.01.2024 starten wollen, ist der 29.12.2023. Diese Frist ist zwingend einzuhalten. Anträge von Kommunen, die mit dem Projekt erst im Laufe des Jahres 2024 starten wollen, müssen bis spätestens 31.01.2024 eingereicht werden. Eine Antragstellung nach diesem Datum ist nicht mehr möglich. Wichtig verglichen zum Vorjahr: Antragsstellung, Mittelabruf und Verwendungsnachweise sind nur noch online über Förderung.NRW möglich!!! Ein Erklärvideo und ein Tutorial hierzu finden Sie untenstehend. Alle weitergehenden Informationen zum Förderaufruf 2024 können Sie der Internetseite des MKJFGFI entnehmen.
Zur Unterstützung bei der Antragsstellung sowie bei den Entwicklungsprozessen in den Kommunen steht das Team der LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut zur Verfügung. Weitere Informationen bieten die hier abgelegten Materialien.
Weiterführenden Materialien und Informationen rund um das Thema Auf- und Ausbau von kommunalen Präventionsketten bietet die Internetseite:
Fachberatung "kinderstark" Regierungsbezirk Köln
Fachberatung "kinderstark" Regierungsbezirk Düsseldorf
Finanzielle und fördertechnische Fragen
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