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Investitionen und Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter sechs Jahren

Video-Tutorials zur Antragstellung

Wir möchten Ihnen beim Ausfüllen der Antragsformulare behilflich sein und haben ein Tutorial dazu erstellt.

Hier geht es zum Video.

Video-Tutorials Antragstellung Ausbau U6

Der Landschaftsverband Rheinland fördert Investitionen in Kindertageseinrichtungen, die der Schaffung neuer Plätze sowie dem Erhalt von Plätzen für Kinder unter sechs Jahren dienen. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen stellen dem LVR hierfür Finanzmittel bereit.

Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege" gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. Oktober 2020.

Mit Bundes- und Landesmitteln werden investive Maßnahmen in Kindertages-einrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert, mit denen neue Plätze für Kinder unter sechs Jahren geschaffen werden. Beantragt werden können Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbaumaßnahmen bzw. Fördermittel für die Ausstattung.

Ferner werden Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen gefördert, die zum Erhalt von bestehenden Plätzen für Kinder unter sechs Jahren erforderlich sind. Dabei können Maßnahmen, die der Qualitätssteigerung dienen und Maßnahmen, die der Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes dienen (Sanierungsmaßnahmen), gefördert werden. Die Förderung einer Sanierungsmaßnahme ist für Mieteinrichtungen nicht möglich.

In der Kindertagespflege sind ausschließlich investive Maßnahmen förderfähig, mit denen neue Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden.

Im Servicebereich unten auf dieser Seite finden Sie Informationen, Rundschreiben und Formulare für die Beantragung investiver Fördermittel für die Schaffung neuer Plätze im Rahmen des U6-Ausbaus sowie für die Beantragung von Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen.

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Ansprechpartner

Zuständigkeitsliste, sortiert nach Jugendamtsbezirken

Ihre zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die investive Förderung entnehmen Sie bitte dieser Zuständigkeitsliste.

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Servicebereich zum Thema

Formulare, Rundschreiben etc. finden Sie weiter unten.

Soweit mit den Rundschreiben über neue Gesetze oder gesetzliche Änderungen informiert wird, sind diese hier nicht veröffentlicht. Die Texte sind unter den folgenden Links zu finden.