Fortbildungsmaßnahmen Elementarbereich
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte im Elementarbereich.
In der "Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich im Land Nordrhein-Westfalen" haben sich das Land, die Kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Kirchen über die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität für Fortbildungen im Elementarbereich verständigt.
Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel wird in der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen" geregelt. Die Förderung bezieht sich zunächst auf den Förderbereich "Sprachliche Bildung und Beobachtung".
Gefördert werden Fortbildungen für pädagogische Kräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie für Fachberaterinnen und Fachberater. Dabei können für folgende Fortbildungsmaßnahmen Zuwendungen beantragt werden:
- Der Träger der Kita / Kindertagespflegestelle / Spitzenverband möchte eine eigene Fortbildungsmaßnahme für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen.
- Der Träger der Kita / Kindertagespflegestelle / Spitzenverband meldet seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Fortbildung bei einem externen Anbieter (Einrichtung der Weiterbildung) an.
Die entsprechenden Rundschreiben und erforderlichen Formulare finden Sie unten im Servicebereich.
Ansprechpersonen
Servicebereich zum Thema
-
Rundschreiben
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen
-
Nr. 42/06/2025 vom 06. März 2025 (PDF, 152 kB, barrierefrei)
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen (§ 29 Haushaltsgesetz NRW)
-
Nr. 42/21/2024 vom 22. August 2024 (PDF, 142 kB, barrierefrei)
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen (§ 29 Haushaltsgesetz NRW)
hier: Informationen zum Förderverfahren 2025
Erlass des MKJFGFI vom 19. August 2024
-
Dokumentationen