Fortbildungsmaßnahmen Elementarbereich
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte des Elementarbereichs.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der "Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs". Gefördert werden Fortbildungen für pädagogische Kräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie für Fachberaterinnen und Fachberater. Dabei können Fortbildungen in den folgenden Bereichen gefördert werden:
- Alltagsintegrierte Sprachbildung
- Beobachtung und Dokumentation
- Medienbildung
- Anti-Bias-Ansatz
- Auswirkungen der Corona-Pandemie
- Prozessbegleitende Fachberatungen Sprach-Kitas
- Praxisanleitung
- Kinderschutzkonzepte
Die entsprechenden Rundschreiben und Dokumentationen zu dem Themenbereich finden Sie unten im Servicebereich.
Ansprechpersonen
Servicebereich zum Thema
-
Rundschreiben
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen
-
Nr. 42/22/2025 vom 12. November 2025 (PDF, 111 kB, barrierefrei)
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen (§ 29 Haushaltsgesetz NRW)
Hier: Informationen zum Förderverfahren 2026
-
Nr. 42/06/2025 vom 06. März 2025 (PDF, 152 kB, barrierefrei)
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen (§ 29 Haushaltsgesetz NRW)
-
Nr. 42/21/2024 vom 22. August 2024 (PDF, 142 kB, barrierefrei)
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fachbezogene Pauschalen (§ 29 Haushaltsgesetz NRW)
hier: Informationen zum Förderverfahren 2025
Erlass des MKJFGFI vom 19. August 2024
-
Dokumentationen



