Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Förderung von Familienzentren

Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen den Ausbau und den Betrieb von Familienzentren.

Familienzentren sollen für Eltern und Familien leicht zugängliche Anlaufstellen sein, in denen sie schnell und unkompliziert Beratung, Unterstützung, Bildung und Betreuung in allen Lebensphasen erhalten können.

Angehende Familienzentren, die am Zertifizierungsverfahren für das Gütesiegel "Familienzentrum NRW" teilnehmen, erhalten eine Förderung nach § 43 Abs. 2 KiBiz.

Nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens erhalten die Familienzentren das Gütesiegel von der Zertifizierungsstelle PädQUIS FZ Familienzentrumzertifizierungs GmbH. Die zertifizierten Familienzentren werden nach § 43 Absatz 1 KiBiz mit Landesmitteln gefördert.

Die Förderung nach § 43 Abs. 1 und 2 KiBiz wird jährlich entsprechend § 37 KiBiz angepasst und beträgt 25.303,62 Euro für das Kindergartenjahr 2025/2026.

Nach oben

Ansprechpartnerin

Kein Portraitbild vorhanden

Katja Bonneß

Telefon

workTelefon:
0221 809-4769
faxTelefax:
0221 8284-4931

E-Mail

Servicebereich zum Thema