Förderung von Familienzentren
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen den Ausbau und den Betrieb von Familienzentren.
Familienzentren sollen für Eltern und Familien leicht zugängliche Anlaufstellen sein, in denen sie schnell und unkompliziert Beratung, Unterstützung, Bildung und Betreuung in allen Lebensphasen erhalten können.
Sie werden nach dem § 43 Absatz 1 oder 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit 20.000 € pro Kindergartenjahr gesetzlich gefördert.
Sobald die Kindertageseinrichtungen an dem Zertifizierungsverfahren für das Gütesiegel "Familienzentrum NRW" teilnehmen, erhalten sie die Landesförderung gemäß § 43 Absatz 2 des KiBiz.
Nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens erhalten die Familienzentren das Gütesiegel von der Zertifizierungsstelle PädQUIS FZ Familienzentrumzertifizierungs GmbH. Die zertifizierten Familienzentren werden bei gleicher Höhe nach § 43 Absatz 1 des KiBiz mit Landesmitteln gefördert.
Ansprechpartnerin
Tassja Schreiner
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4213
- faxTelefax:
- 0221 8284-2199
- E-Mail:
- tassja.schreiner@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
Rundschreiben von 2024
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Nr. 12 vom 27. Mai 2024 (PDF, 136 kB, barrierefrei)
Neue Familienzentren 2024 /2025 im Kindergartenjahr 2024/2025
Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.05.2024,
Az. 224 - 97.16.02.02
Rundschreiben von 2023
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Nr. 10 vom 15. Mai 2023 (PDF, 130 kB, barrierefrei)
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/2024
Eröffnung der Antragsphase in KiBiz.web
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Nr. 5 vom 13. März 2023 (PDF, 131 kB, barrierefrei)
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2023/2024
Hier: Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2023, Az. 224 – 97 16 02 02