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Betriebskosten nach KiBiz

Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen nach den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).

Auf den unten angegebenen Seiten finden Sie die Rundschreiben des Landesjugendamtes zum KiBiz sowie zum Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK). Außerdem finden Sie hier Dokumentationen von Veranstaltungen mit den Themen KiBiz-Revision, Ausbau U3 und Verwendungsnachweise (LHo NRW).

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Ansprechpersonen

Zuständigkeitsliste sortiert nach Jugendamtsbezirken

Ihre zuständigen Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte dieser Zuständigkeitsliste.

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