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Förderung des Aufbaus von Notstromversorgung Letzte Änderung am 7. November 2023.
Die Einrichtungen verfügen in der Regel nicht über Notstromversorgungen. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer jederzeitigen Notstromversorgung besteht nach Paragraph 25 der Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabgesetz (WTG DVO) nur, soweit diese zur Versorgung von Nutzer*innen mit intensivpflegerischem Betreuungsbedarf erforderlich ist. Insbesondere bedingt durch die aktuellen Krisen, wie z.B. im Bereich der Energieversorgung, ist daher der flächendeckende Aufbau einerMehr Informationen
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Förderung von inklusiven Urlaubsmaßnahmen Letzte Änderung am 20. Oktober 2023.
Einrichtungen und Anbieter der Freien Wohlfahrtspflege sowie andere Veranstalter können eine Förderung beantragen, wenn sie dem LVR entsprechende Konzepte für inklusive Urlaubsmaßnahmen vorlegen. Auch leistungsberechtigte, volljährige Personen können Anbieter sein.Mehr Informationen
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Bauten fremder Träger Letzte Änderung am 7. August 2023.
Planungsunterlagen SchwerpunktMehr Informationen
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Ansprechpartner Rhein-Sieg-Kreis Letzte Änderung am 13. September 2023.
Alle BereicheMehr Informationen
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Filme und Medien Letzte Änderung am 30. August 2023.
Hinweis Um unsere Filme problemlos abspielen zu können, empfehlen wir Ihnen, die akuellste Version Ihres Internet Browsers zu nutzen.Mehr Informationen
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Ansprechpartner Aachen Stadt Letzte Änderung am 8. September 2023.
Alle BereicheMehr Informationen
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Kinder und Jugendliche Letzte Änderung am 13. Dezember 2023.
Wohnen in einer Wohneinrichtung Der LVR ist zuständiger Ansprechpartner für die Unterstützungsleistung, wenn Kinder und Jugendliche mit Behinderung in einer Wohneinrichtung oder einer Pflegefamilie leben.Mehr Informationen
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Zuverdienst (Mini-Job) für Menschen mit Behinderung Letzte Änderung am 10. August 2023.
Übersicht RahmenbedingungenMehr Informationen
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Modellprojekt NePTun Letzte Änderung am 27. Oktober 2023.
Puzzleteile greifen ineinanderMehr Informationen
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Das Altenpflege-Ausbildungs-Ausgleichs-Verfahren Letzte Änderung am 31. Oktober 2023.
Zuständig für die Erhebung und Auszahlung sind der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Wer von den beiden jeweils zuständig ist, richtet sich nach dem Hauptsitz der Einrichtung.Mehr Informationen