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Relevanz | Aktualität

  1. Artikel

    Unterstützung im Studium Letzte Änderung am 26. Oktober 2020.

    Die oder der Behindertenbeauftragte der Universität kann Auskunft geben, ob und in welchem Umfang die Universität Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Der Landschaftsverband Rheinland kann ggf. Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule leisten.Mehr Informationen

  2. Artikel

    Zuverdienst (Mini-Job) für Menschen mit Behinderung Letzte Änderung am 10. August 2023.

    Übersicht RahmenbedingungenMehr Informationen

  3. Artikel

    Ansprechpartner Stadt Köln Letzte Änderung am 29. August 2023.

    Alle BereicheMehr Informationen

  4. Artikel

    Ansprechpartner Stadt Wuppertal Letzte Änderung am 2. April 2024.

    Alle BereicheMehr Informationen

  5. Artikel

    „Alles optimal“ Letzte Änderung am 19. November 2019.

    Patrick Tilch ist gerne an der frischen Luft.Mehr Informationen

  6. Artikel

    Ansprechpartner Kreis Heinsberg Letzte Änderung am 8. September 2023.

    Alle BereicheMehr Informationen

  7. Artikel

    Beratung Letzte Änderung am 20. Dezember 2023.

    Der LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung bietet Beratungsangebote für Betroffene und Angehörige an. Dazu stehen die allgemeinen Sprechtage und Fallmanager*innen des LVR-Fachbereichs Soziale Entschädigung bei Fragen zur Verfügung.Mehr Informationen

  8. Artikel

    Kontakt Letzte Änderung am 8. Januar 2019.

    Wenn Sie Fragen haben, können Sie jederzeit Kontakt zum LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung aufnehmen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.Mehr Informationen

  9. Artikel

    KoKoBe-Kalender "Gemeinsam" Letzte Änderung am 25. März 2024.

    Druckexemplare erhalten Sie in der KoKoBe vor Ort. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie im LVR-BeratungskompassMehr Informationen

  10. Artikel

    Werkstattrat und Frauenbeauftragte Letzte Änderung am 9. Januar 2024.

    Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte in der Werkstatt regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). In Werkstätten mit mehr als 200 Wahlberechtigten haben die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Werkstattrats sowie die Frauenbeauftragte ein Recht auf vollständige Freistellung von der Beschäftigung in der Werkstatt.Mehr Informationen

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