Neue Regelung zum Honorar von Gebärdensprachdolmetschenden
Regelung Gebärdensprachdolmetschleistungen ab 01.01.2026
Häufige Fragen und Antworten
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Welche Regelung für die Vergütung von Gebärdensprachdolmetschenden gelten ab dem 01.01.2026?
Die neue Regelung ab dem 01.01.2026 finden Sie hier:
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Wer vermittelt Gebärdensprachdolmetschende zu den geltenden Regelungen der Inklusionsämter?
Zur Vermittlung eines Gebärdensprachdolmetschenden können Sie sich an die SuKo Rheinland wenden.
Zur Internetseite der SuKo Rheinland
Oder schreiben Sie direkt eine Mail an die SuKo Rheinland.
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Wer hilft mir bei Fragen und Unsicherheiten rund um das Thema Hörbehinderung am Arbeitsplatz?
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an den IFD Hören.
Zur Internetseite vom IFD Hören Köln.
Oder schreiben Sie direkt eine Mail an den IFD Hören.
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Was mache ich, wenn ich keinen Gebärdensprachdolmetschenden für meinen Wunsch-Termin finde?
Zu dieser Frage und auch für den Fall der notwendigen Verschiebung von Terminen können Sie Kontakt mit der SiKA aufnehmen.
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Was passiert mit meinem laufenden Bewilligungsbescheid über Leistungen der Arbeitsassistenz?
Der Bescheid wird zunächst nicht angepasst. Soweit im Rahmen der neuen Regelungen notwendig prüfen wir eine Anpassung des Bescheides.



