Ausbildung
Sie möchten Menschen mit Schwerbehinderung ausbilden? Wir unterstützen Sie!
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Der demografische Wandel führt zu der Herausforderung, den wirtschaftlichen Erfolg langfristig zu sichern. Wenn Sie gut ausgebildete Mitarbeitende finden und binden möchten, sollten Sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung oder Förderbedarf erkennen.
Häufig fehlt es an Kenntnissen im Betrieb über die Möglichkeiten und Förderungen, die es für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung gibt. Arbeitgebende können aber – genau wie zur Schaffung von regulären Arbeitsplätzen – diverse Zuschüsse in Anspruch nehmen, wenn sie Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen.
Wir als LVR-Inklusionsamt zahlen zum Beispiel Zuschüsse zu den Investitionskosten für neue Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung, Zuschüsse zu den Kosten für Ausbildungsgebühren oder Ausbildungsprämien. Auch die Bundesagentur für Arbeit stellt finanzielle Förderungen zur Ausbildung bereit.
Neben unseren Maßnahmen zur Unterstützung der Beruflichen Orientierung durch KAoA-STAR können wir auch besondere Expertise im Themenfeld der Fachpraktiker*innen-Ausbildung anbieten - der Fachberatung Inklusive Bildung.
Eine Fachpraktiker*innen-Ausbildung kann für junge Menschen mit Behinderung eine gute Möglichkeit bieten, eine Ausbildung zu absolvieren.
Diese Ausbildung ist anerkannt nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie bereitet gezielt auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Inhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe.
Der theoretische Anteil ist reduziert.
Die Ausbildung dauert meist zwei bis drei Jahre.
Die Abschlussprüfung erfolgt bei der zuständigen Kammer.
Voraussetzung ist die Feststellung durch den berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit. Außerdem muss der Ausbildungsplatz bereits feststehen. Den Antrag stellen die Auszubildenden oder ihre gesetzliche Vertretung bei der zuständigen Kammer.
Betriebe, die eine Fachpraktiker*innen-Ausbildung anbieten möchten, benötigen für die betriebliche Ausbildung eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation.
Die zuständige Kammer kann auch andere Qualifikationen anerkennen, wenn die Anforderungen erfüllt werden. Verfügen Unternehmen nicht über entsprechend qualifiziertes Personal, können diese Unterstützung auch extern einkaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das für das Unternehmen kostenfrei.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen!
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK zu Köln
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK zu Köln
Fachberaterin für inklusive Bildung, Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK Aachen
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK Mittlerer Niederrhein
Fachberaterin für inklusive Bildung, Ärztekammer Nordrhein
Die Fachberatung für inklusive Bildung der IHK Düsseldorf steht Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung. Sobald sie wieder erreichbar ist, finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten an dieser Stelle. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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