Besonderer Kündigungsschutz und Widerspruchsausschuss

Wir informieren Sie über Besonderheiten des Kündigungsschutzes von Menschen mit Schwerbehinderung und helfen Ihnen bei Fragen gerne persönlich weiter.

Computer auf Schreibtisch
Kündigungen sind für alle Beteiligten belastend. Umso wichtiger ist es, dass wir Raum für Gespräche schaffen – sachlich, respektvoll und mit offenem Blick für Alternativen.
Christina Kempers lächelt in die Kamera.

Christina Kempers

Mitarbeiterin im LVR-Inklusionsamt

Kündigung und besonderer Kündigungsschutz

Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit einer Gleichstellung haben neben dem allgemeinen Kündigungsschutz einen besonderen Kündigungsschutz.

Der besondere Kündigungsschutz gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Er gilt auch für gleichgestellte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40. Er schützt Menschen mit Behinderung davor, aufgrund ihrer Behinderung im Arbeitsleben benachteiligt zu werden.

Weitere Informationen zum besondere Kündigungsschutz finden Sie im Fachlexikon der BIH: bih.de/fachlexikon

Kündigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Eine Kündigung von Beschäftigten mit Behinderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bevor Ihr Arbeitgeber*in eine Kündigung aussprechen kann, muss beim LVR-Inklusionsamt ein Antrag auf Zustimmung gestellt werden. Die Kündigung darf erst erfolgen, wenn das LVR-Inklusionsamt zugestimmt hat. Dies gilt für jede Art der Kündigung (außerordentlich, ordentlich, Änderungskündigung). Ausgenommen sind Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung, die zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als sechs Monate im Betrieb angestellt sind. In diesen Fällen ist kein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung notwendig.

Sobald der Antrag des Arbeitgebenden beim LVR-Inklusionsamt eingeht, leiten wir das Kündigungsschutzverfahren ein.

Das Kündigungsschutzverfahren

Bevor Ihre Arbeitgeber*in einer schwerbehinderten oder gleichgestellten Person kündigen kann, muss das Inklusionsamt der Kündigung in der Regel zustimmen. Hier erfahren Sie, wie das Kündigungsschutzverfahren abläuft und was dieses für Sie bedeutet.

Illustration Ziel

Der Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens

Häufig gestellte Fragen

Mehr Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre

Wir sind für Sie erreichbar