Leistungen und Beratung
Wir beraten Arbeitgebende und unterstützen sie mit Leistungen für eine erfolgreiche Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
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Wir unterstützen Sie als Arbeitgebende mit passenden finanziellen Leistungen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Mit der Förderung unterstützen wir Sie, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen, zu sichern und Arbeitsbedingungen passend zu gestalten. Die Leistungen in dieser Form gelten nur im Rheinland.
Wir unterstützen Sie finanziell bei der Ausbildung von jungen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Wir fördern neue Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Arbeitgebende können einen Zuschuss zu Investitionskosten erhalten, zum Beispiel für Computer, Werkzeuge oder Maschinen. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent, höchstens 30.000 Euro.
Wir zahlen eine Ausbildungsprämie, wenn Arbeitgebende eine besonders betroffene Person mit Schwerbehinderung oder eine gleichgestellte Person ausbilden. Die Ausbildungsprämie beträgt 5.000 Euro oder 7.000 Euro bei Unternehmen ohne Beschäftigungspflicht.
Die Antragstellung kann bis zu 3 Monaten nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses erfolgen. Eine spätere Antragstellung kann nicht berücksichtigt werden.
Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die nach § 151 Abs. 4 SGB IX für den Zeitraum der betrieblichen Ausbildung gleichgestellt sind, da für diese von Seiten des Arbeitgebers vorrangige gesetzliche Leistungen gem. § 26b SchwbAV beantragt werden können (Teil II, § 6).
Kontakt:
Telefon: 0221 809-4468 (Montag bis Freitag 8-12 Uhr)
E-Mail: aktion.inklusion@lvr.de
Nutzen Sie den Antrag "Antrag nach dem Teil II des LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion".
Arbeitgebende ohne Beschäftigungspflicht können Zuschüsse zu Ausbildungsgebühren erhalten. Das gilt für die Ausbildung besonders betroffener junger Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung bis 27 Jahre.
Die Antragstellung kann bis zu 3 Monate nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
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Telefon: 0221 809-4468 (Montag bis Freitag 8-12 Uhr)
E-Mail: aktion.inklusion@lvr.de
Nutzen Sie den Antrag "Antrag nach dem Teil II des LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion".
Wir unterstützen Arbeitgebende mit Prämien und Zuschüssen zu den Kosten der Berufsausbildung. Voraussetzung ist, dass die behinderten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen während der betrieblichen Ausbildung ≤ 27 Jahre alt sind sowie über eine Gleichstellung gemäß § 151 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) verfügen. Die Prämie beträgt je 2.000 Euro zu Beginn und Ende der Ausbildung, der Zuschuss 3.000 Euro je Ausbildungsjahr.
Die Antragstellung muss vor Beendigung der betrieblichen Ausbildung resp. während Gültigkeit der Gleichstellung nach § 151 Abs. 4 SGB IX erfolgen. Spätere Antragstellungen können jeweils nicht berücksichtigt werden.
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E-Mail: aktion.inklusion@lvr.de
Nutzen Sie den Antrag "Antrag nach dem Teil II des LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion".
Wir fördern zusätzliche Maßnahmen, die eine Ausbildung unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Jobcoaching am Arbeitsplatz oder Stützunterricht.
Voraussetzung ist hier die Ablehnung einer Förderung durch den vorrangigen Rehabilitationsträger.
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Telefon: 0221 809-4468 (Montag bis Freitag 8-12 Uhr)
E-Mail: aktion.inklusion@lvr.de
Nutzen Sie den Antrag "Antrag nach dem Teil II des LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion".
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgebende mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Je nach Einzelfall fördert sie bis zu 80 Prozent der Vergütung im letzten Ausbildungsjahr.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert technische Arbeitshilfen und die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Je nach Einzelfall übernimmt sie bis zu 100 Prozent der Kosten.
Die Agentur für Arbeit fördert notwendige technische Arbeitshilfen für Ausbildungsplätze. Auch Wartung und Instandsetzung können bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt regelhaft 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wir unterstützen Sie finanziell bei der direkten Übernahme von Auszubildenden mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Wir fördern neue Arbeitsplätze im direkten Anschluss an die Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss zu Investitionskosten, die nicht von der Behinderung abhängen, zum Beispiel für Computer oder Werkzeuge. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent, höchstens 30.000 Euro.
Wenn Sie Auszubildende nach ihrer betrieblichen Ausbildung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernehmen, können Sie eine einmalige Prämie von 3.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden während ihrer Ausbildung nach § 151 Absatz 4 SGB IX gleichgestellt waren.
Stellen Sie den Antrag vor dem Ende der betrieblichen Ausbildung und vor der Übernahme in das Arbeitsverhältnis.
Übernehmen Sie eine besonders betroffene Person mit Schwerbehinderung oder eine gleichgestellte Person nach § 2 Absatz 3 des SGB IX können Sie eine Einstellungsprämie beantragen. Informationen dazu finden Sie unter Neueinstellung.
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Telefon: 0221 809-4468 (Montag bis Freitag 8-12 Uhr)
E-Mail: aktion.inklusion@lvr.de
Nutzen Sie den Antrag "Antrag nach dem Teil II des LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion".
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie mit einem Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgelt. Je nach Einzelfall übernimmt sie bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts. Beantragen Sie den Zuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert technische Arbeitshilfen und Maßnahmen, die den Arbeitsplatz behinderungsgerecht gestalten. Sie kann bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen, wenn kein anderer Träger der beruflichen Rehabilitation zuständig ist.
Wir unterstützen Sie finanziell bei der Neueinstellung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie neue Arbeitsplätze schaffen. Wir fördern Investitionskosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes, die unabhängig von der Behinderung anfallen, zum Beispiel für Computer oder Maschinen. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent, höchstens 30.000 Euro.
Stellen Sie eine besonders betroffene Person mit Schwerbehinderung oder eine gleichgestellte Person ein, können Sie eine Prämie erhalten:
befristete Einstellung: 3.000 Euro
Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis: 4.000 Euro
unbefristete Einstellung: 7.000 Euro
Arbeitgebende mit weniger als 20 Beschäftigten erhalten höhere Prämien:
befristete Einstellung: 4.000 Euro
Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis: 6.000 Euro
unbefristete Einstellung: 10.000 Euro
Die Antragstellung kann bis zu 3 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Bei einer Antragstellung im 4. bis zum 6. Beschäftigungsmonat kann bei unbefristeter Einstellung eine Teilprämie in Höhe von 4.000 Euro gewährt werden.
Prämien für die Entfristung von Arbeitsverhältnissen (Umwandlung) sind innerhalb von drei Monaten nach der Entfristung zu beantragen. Spätere Antragsstellungen können jeweils nicht berücksichtigt werden.
Kontakt:
Telefon: 0221 809-4468 (Montag bis Freitag 8-12 Uhr)
E-Mail: aktion.inklusion@lvr.de
Nutzen Sie den Antrag "Antrag nach dem Teil II des LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion".
Wir fördern individuell notwendige Maßnahmen am Arbeitsplatz, zum Beispiel Jobcoaching. Vorrangige Kostenträger, zum Beispiel die Agentur für Arbeit, übernehmen diese Leistungen zuerst.
Voraussetzung ist die Ablehnung einer Förderung durch den vorrangigen Rehabilitationsträger.
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Telefon: 0221 809-4468 (Montag bis Freitag 8-12 Uhr)
E-Mail: aktion.inklusion@lvr.de
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Bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich die Kosten einer Probebeschäftigung für bis zu drei Monate erstatten lassen.
Bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen. Je nach Einzelfall fördert sie bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts. Beantragen Sie den Zuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen.
Wir unterstützen Sie finanziell bei der Sicherung von Arbeitsverhältnissen von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Wir fördern die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsstätten, zum Beispiel barrierefreie Toiletten, Türen oder Aufzüge. Der Zuschuss beträgt regelhaft 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wir unterstützen Sie laufend finanziell, wenn die Beschäftigung eines Menschen mit Schwerbehinderung mit besonderem Aufwand verbunden ist. Das gilt zum Beispiel bei zusätzlicher Unterstützung im Team oder bei einer deutlich verminderten Arbeitsleistung. Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Einzelfall. Zuerst prüfen unsere Fachdienste, ob technische oder organisatorische Maßnahmen helfen.
Wir können ein betriebliches Jobcoaching fördern, wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bereits erfolgreich begonnen hat. Beim Jobcoaching begleitet eine externe Fachkraft ein betriebsintegriertes Arbeitstraining, das genau auf die Person und ihren Praktikums-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- oder Arbeitsplatz abgestimmt ist. Voraussetzung ist ein begründeter Antrag.
Jobcoaching wird vorrangig durch andere Rehabilitationsträger gefördert. Wenn von diesen eine Ablehnung vorliegt, können wir die Förderung übernehmen.
Kontakt:
Telefon: 0221 809-4468 (Montag bis Freitag 8-12 Uhr)
E-Mail: aktion.inklusion@lvr.de
Nutzen Sie den Antrag "Antrag nach dem Teil II des LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion".
Wir fördern notwendige technische Arbeitshilfen für Arbeitsplätze. Auch Wartung und Instandsetzung können wir bezuschussen. Der Zuschuss beträgt regelhaft 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie einen Menschen mit Schwerbehinderung auf einen neu geschaffenen Arbeitsplatz umsetzen und so das Beschäftigungsverhältnis sichern. Wir fördern Investitionskosten, die unabhängig von der Behinderung anfallen, zum Beispiel für Computer, Werkzeuge oder Maschinen. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent, höchstens 30.000 Euro.
Diese Broschüre bietet einen Überblick über Leistungen und weitere Nachteilsausgleiche für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und soll diesen sowie ihren Arbeitgeber*innen als Orientierung dienen.
Diese Broschüre bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Unterstützungsangebote für Beschäftigte und ihre Arbeitgebenden.
Diese Broschüre beantwortet die relevanten Fragen zu den Leistungen der Integrationsämter und welche jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Diese Broschüre bietet umfassende Informationen und praktische Tipps für Arbeitgeber und Beschäftigte zum Thema Inklusion und Teilhabe von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.
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Manchmal braucht es nur eine kleine Förderung, damit ein Mensch mit Behinderung dauerhaft beruflich Fuß fassen kann. Das ist echte Teilhabe.
Sind Sie mit einem Bescheid auf einen Leistungs-Antrag von uns nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wie Sie den Widerspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid, den Sie von uns erhalten haben.
Über den eingereichten Widerspruch entscheidet der Widerspruchsausschuss.
Kontaktieren Sie uns jederzeit bei Fragen zum Widerspruch. Unsere Ansprechpersonen rund um das Thema Widerspruch sind Stefanie Hilden und Reza-Alexander Ahmadi Kashani.
Reza-Alexander Ahmadi Kashani
Telefon: 0221 809-7849
E-Mail: Reza-Alexander.AhmadiKashani@lvr.de
Wir unterstützen Sie als Arbeitgebende mit einem breiten fachlichen, kostenfreien Beratungsangebot. Eine persönliche Beratung ist uns besonders wichtig, um Ihnen bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung zur Seite zu stehen. Es gibt verschieden fachliche Beratungsstrukturen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Expertisen.
Unsere Beratungsstellen im Überblick
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter