Kündigung und besonderer Kündigungsschutz

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum besonderen Kündigungsschutz von den Voraussetzungen über das Verfahren bis hin zu Formularen und Kontaktmöglichkeiten.

Illustration für Inklusion

Kündigung und besonderer Kündigungsschutz

Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit einer Gleichstellung haben neben dem allgemeinen Kündigungsschutz einen besonderen Kündigungsschutz.

Der besondere Kündigungsschutz gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Er gilt auch für gleichgestellte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40. Er schützt Menschen mit Behinderung davor, aufgrund ihrer Behinderung im Arbeitsleben benachteiligt zu werden.

Weitere Informationen zum besondere Kündigungsschutz finden Sie im Fachlexikon der BIH: bih.de/fachlexikon

Kündigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Eine Kündigung von Beschäftigten mit Behinderung ist möglich. Bevor Sie diese aussprechen, ist es notwendig, dass Sie einen Antrag auf Zustimmung beim LVR-Inklusionsamt stellen und wir Ihnen die Zustimmung erteilen. Dies gilt für jede Art der Kündigung (außerordentlich, ordentlich, Änderungskündigung). Ausgenommen sind Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung, die zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als sechs Monate im Betrieb angestellt sind. In diesen Fällen ist kein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung notwendig.

Nach Eingang des Antrags leiten wir das Kündigungsschutzverfahren ein.

Den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung finden Sie weiter unten.

Unsere Formulare zur Zustimmung zur Kündigung

Wenn Sie aufgrund von Betriebsstilllegung, Insolvenz oder nicht nur vorübergehender Betriebseinschränkung einen Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Beendigungskündigung stellen möchten, nutzen Sie bitte das zweite Formular “Antrag auf Zustimmung gem. §172 SGB IX – Betriebsstillegung, Insolvenz, Betriebseinschränkung“.

In allen anderen Kündigungsfällen nutzen Sie bitte das erste Formular “Antrag auf Zustimmung gem. § 168 ff. SGB IX“.

Illustration einer Frau, die mit einem überdimensionierten Stift in ein überdimensioniertes Heft schreibt.
  • Antrag auf Zustimmung einer Kündigung gem. §§ 168 ff SGB (ehemals VD 636301)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, Antrag auf Zustimmung gem. §§ 168 ff Sozialgesetzbuch

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen
  • Antrag auf Zustimmung gemäß § 172 SGB IX zur ordentlichen Beendigungskündigung (ehemals VD 616186)

    Antrag auf Zustimmung gemäß § 172 SGB IX

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen

Das Kündigungsschutzverfahren

Bevor Sie die Kündigung gegenüber einer Person mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung aussprechen, muss das Kündigungsschutzverfahren beziehungsweise das Zustimmungsverfahren durchgeführt werden.

Illustration Ziel

Der Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens

Häufig gestellte Fragen

Mehr Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre

Wir sind für Sie erreichbar