Leistungen und Beratung
Wir beraten Arbeitnehmende und unterstützen sie bei ihrer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
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Wir unterstützen Sie als Arbeitnehmende mit passenden finanziellen Leistungen. Mit der Förderung unterstützen wir Sie, Ihren Arbeitsplatz mit technischen Hilfsmitteln auszustatten, Ihre beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten und zu erweitern, eine Arbeitsassistenz einzustellen sowie bei der Übernahme der Kosten einer erforderlichen Berufsbegleitung. Die Leistungen in dieser Form gelten nur im Rheinland.
Eine Arbeitsassistenz ist eine Assistenzkraft, die Sie als Mensch mit Schwerbehinderung durch Hilfestellungen am Arbeitsplatz unterstützt und so Ihre gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Sie ergänzt Ihre eigene Arbeitsleistung, ersetzt sie jedoch nicht. Ist diese Art von Unterstützung notwendig und reichen andere Hilfen nicht aus, übernehmen wir die Kosten für eine Arbeitsassistenz.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Karin Keuter
Telefon: 0221 809-4291
E-Mail: karin.keuter@lvr.de
Tanja Schulz
Telefon: 0221 809-5313
E-Mail: tanja.schulz@lvr.de
Markus Görtz
Telefon: 0221 809-4206
E-Mail: markus.goertz@lvr.de
Im Rheinland vermittelt die Suche Kommunikation, kurz SuKo, Gebärdensprachdolmetschende.
Homepage der SuKo: suko-rheinland.de .
E-Mail: info@suko-rheinland.de .
Bei Bedarf unterstützt Sie der Integrationsfachdienst (IFD) Hören.
Homepage des IFD Hören: ifd-hoeren.de .
E-Mail: info@ifd-hoeren.de .
Seit dem 1. Januar 2026 gilt folgende Regelung zur Vergütung von Gebärdensprachdolmetschenden:
Hier gelangen Sie zur Regelung .
Technische Arbeitshilfen unterstützen Sie dabei, Ihre Arbeit sicher und ergonomisch auszuführen. Sie gleichen behinderungsbedingte Einschränkungen aus und können Ihre Beschäftigung ermöglichen oder Ihren Arbeitsalltag erleichtern.
Für notwendige technische Arbeitshilfen und weitere Leistungen können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Je nach Einzelfall übernehmen die zuständigen Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben oder ein Rehabilitationsträger die Kosten.
Wir unterstützen Menschen mit Schwerbehinderung dabei, ihre beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dafür können Sie finanzielle Unterstützung für passende Maßnahmen erhalten. So bleiben Sie beruflich auf dem aktuellen Stand, können neue Anforderungen besser bewältigen und Ihre berufliche Teilhabe langfristig sichern.
Wir können ein betriebliches Jobcoaching fördern, wenn ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bereits erfolgreich begonnen hat. Beim Jobcoaching begleitet eine externe Fachkraft ein betriebsintegriertes Arbeitstraining, das genau auf die Person und ihren Praktikums-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- oder Arbeitsplatz abgestimmt ist. Voraussetzung ist ein begründeter Antrag.
Jobcoaching wird vorrangig durch andere Rehabilitationsträger gefördert. Wenn von diesen eine Ablehnung vorliegt, können wir die Förderung übernehmen.
Kontakt:
Telefon: 0221 809-4468 (Montag bis Freitag 8-12 Uhr)
E-Mail: aktion.inklusion@lvr.de
Nutzen Sie den Antrag "Antrag nach dem Teil II des LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion".
Schwerbehinderte Menschen, die im Anschluss an die Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, haben im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung bei Bedarf Anspruch auf eine Berufsbegleitung gem. § 55 SGB IX. Mit der Berufsbegleitung wird der Integrationsfachdienst beauftragt.
Hier gelangen Sie zu den Leistungen für Arbeitgebende:
Diese Broschüre bietet einen Überblick über Leistungen und weitere Nachteilsausgleiche für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und soll diesen sowie ihren Arbeitgeber*innen als Orientierung dienen.
Diese Broschüre bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Unterstützungsangebote für Beschäftigte und ihre Arbeitgebenden.
Diese Broschüre beantwortet die relevanten Fragen zu den Leistungen der Integrationsämter und welche jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
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Sind Sie mit einem Bescheid auf einen Leistungs-Antrag von uns nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wie Sie den Widerspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid, den Sie von uns erhalten haben.
Über den eingereichten Widerspruch entscheidet der Widerspruchsausschuss.
Kontaktieren Sie uns jederzeit bei Fragen zum Widerspruch. Unsere Ansprechpersonen rund um das Thema Widerspruch sind Stefanie Hilden und Reza-Alexander Ahmadi Kashani.
Reza-Alexander Ahmadi Kashani
Telefon: 0221 809-7849
E-Mail: Reza-Alexander.AhmadiKashani@lvr.de
Wir unterstützen Sie als Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit einem breiten fachlichen, kostenfreien Beratungsangebot. Eine persönliche Beratung ist uns besonders wichtig, um Ihnen bei Ihren beruflichen Anliegen zur Seite zu stehen. Es gibt verschieden fachliche Beratungsstrukturen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Expertisen.
Unsere Beratungsstellen im Überblick
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter