Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement
Wir unterstützen und begleiten Arbeitgebende dabei, gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz vorzubeugen und sie zu überwinden.
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Betriebliche Prävention dient dazu, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz von Menschen mit Schwerbehinderung frühzeitig zu erkennen und wirksam zu lösen. Dabei unterstützen Sie die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben.
Arbeitgebende haben die gesetzliche Aufgabe, präventiv zu handeln, um Arbeitsplätze zu sichern und die Beschäftigungsfähigkeit ihrer schwerbehinderten Mitarbeitenden langfristig zu erhalten. Wenn Probleme auftreten, die das Beschäftigungsverhältnis gefährden könnten, müssen Arbeitgebende ein sogenanntes Präventionsverfahren anbieten.
Im Mittelpunkt des Präventionsverfahrens steht der offene und lösungsorientierte Austausch aller Beteiligten. Gemeinsam sollen passende Maßnahmen gefunden werden, um das Arbeitsverhältnis nachhaltig zu stabilisieren und dauerthaft zu erhalten. Der genaue Ablauf des Verfahrens ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Das Präventionsverfahren ist in § 167 Abs. 1 SGB IX geregelt.
Arbeitgebende müssen tätig werden, sobald das Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Schwerbehinderung gefährdet sein könnte. Es sind gesetzlich zwar keine Kriterien vorgeschrieben, die das Präventionsverfahren auslösen, kommt es aber zu einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands, einem längeren Arbeitsausfall, verhaltensbedingten Schwierigkeiten oder betrieblichen Veränderungen, ist das Präventionsverfahren empfehlenswert.
Empfehlenswert ist die möglichst frühzeitige Einbeziehung der betroffenen Person, der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/Personalrats bzw. der Mitarbeitendenvertretung und der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben. Bei Bedarf können weitere Beteiligte, etwa die*der Betriebsärzt*in oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, einbezogen werden.
Die Initiative geht vom Arbeitgeber aus. Das Verfahren kann auch ohne die Zustimmung der*s Mitarbeiter*in durchgeführt werden. Gute Lösungen können nur gefunden werden, wenn die betroffene Person aktiv mitwirkt. Wird im Einzelfall Handlungsbedarf ersichtlich, erörtert und vereinbart der Arbeitgeber im Dialog mit allen Beteiligten Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung. Diese Maßnahmen werden umgesetzt und ihr Erfolg wird zu festgelegten Zeitpunkten überprüft. Wenn nötig werden die Maßnahmen gemeinsam angepasst oder erweitert.
Die Mitarbeitenden im Inklusionsamt wissen, welche Unterstützung im konkreten Fall möglich ist, und können entsprechend beraten. Bei Bedarf begleiten beispielsweise die Integrationsfachdienste den Prozess.
Wenn Arbeitnehmende länger oder häufiger ausfallen, kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, weiteren Arbeitsunfähigkeiten vorbeugen oder den Wiedereinstieg erleichtern.
Frühzeitig und professionell eingesetzt, hilft das Betriebliche Eingliederungsmanagement dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten zu fördern, Fehlzeiten und Kosten zu senken sowie dem Unternehmen bewährte Mitarbeitende zu erhalten. Den betroffenen Beschäftigten gilt es zu vermitteln, dass BEM nicht zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit dient, sondern zur Unterstützung der Wiedereingliederung oder zur Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und zu erhalten. Anspruch auf ein BEM-Verfahren hat jeder Mitarbeitende, der unabhängig vom Kalenderjahr innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. In dem Fall ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein BEM-Gespräch anzubieten. Mitarbeitende entscheiden selbst, ob sie die Einladung zum BEM-Gespräch annehmen oder ablehnen.
Arbeitgeber bieten den Mitarbeitenden ein BEM-Gespräch an und starten bei Zustimmung das Verfahren.
Mitarbeitende können sich frei entscheiden, ob sie an einem BEM-Gespräch teilnehmen möchten. Entscheiden Mitarbeitende sich für die Teilnahme, ist ihre aktive Beteiligung am Prozess wichtig für den Erfolg. Wird die Teilnahme abgelehnt, hat diese Entscheidung keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen.
Betriebliche Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalrat oder Mitarbeitervertretung und ggf. Schwerbehindertenvertretung) sind wichtige Ansprechpersonen. Sie kennen die betrieblichen Verhältnisse und können Hinweise zur Optimierung der Arbeitsbedingungen geben. Sie haben die Möglichkeit, auf eine Einschaltung des Inklusionsamtes und weiterer Externer hinzuwirken.
In einem oder mehreren gemeinsamen Gesprächen klären alle Beteiligten mögliche Ursachen am Arbeitsplatz ab und erörtern geeignete Maßnahmen, um diese Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Teamaufgabe. Einflussfaktoren positiv zu verändern oder zu beseitigen. Maßnahmen können beispielsweise technische oder organisatorische Veränderungen des Arbeitsplatzes, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder medizinische Rehabilitation sein. Regelmäßige Folgegespräche und ein Abschlussgespräch dienen der Erfolgskontrolle.
Inklusionsämter bringen umfangreiches Fachwissen und Erfahrung im BEM mit und kennen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur begleitenden Hilfe am Arbeitsleben. Sie unterstützen bei der Antragstellung und binden bei Bedarf weitere Experten ein. Sollten Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte betroffen sein, kann das Inklusionsamt in seinem Zuständigkeitsbereich auch selbst mögliche Leistungen erbringen. Das Inklusionsamt bietet darüber hinaus entsprechende Fortbildungen für betriebliche Akteure an.
BEM soll die Ursachen für längere oder wiederkehrende Arbeitsunfähigkeiten beseitigen und so erneuten Ausfällen vorbeugen. Für Mitarbeitende bietet das BEMVerfahren die Chance, gemeinsam die individuelle Arbeitssituation zu verbessern.
Ihre Ansprechpersonen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Mit der Prämie „Vorbild Prävention!“ zeichnen wir als LVR-Inklusionsamt Arbeitgebende aus, die Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) besonders engagiert und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus umsetzen.
Jedes Jahr vergeben wir an bis zu fünf Arbeitgebende eine Prämie in Höhe von 10.000 Euro.
Bewerben Sie sich bis zum 31. Oktober 2026 – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Für eine Auszeichnung müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sein:
Es besteht eine gewählte Schwerbehindertenvertretung. (Ausnahme: Dies gilt nicht für Betriebe mit weniger als fünf schwerbehinderten Mitarbeitenden.)
Es besteht ein gewählter Betriebs- oder Personalrat. (Ausnahme: Dies gilt nicht für Kleinbetriebe mit bis zu 20 Arbeitsplätzen.)
Es liegt eine Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung von mindestens fünf Prozent vor – bestenfalls mit nachweisbar steigender Tendenz. (Ausnahme: Dies gilt nicht für Kleinbetriebe mit bis zu 20 Arbeitsplätzen.)
Der (Haupt-)Sitz befindet sich im Rheinland.
Es liegt eine schriftliche BEM-Vereinbarung vor.
Es liegen Präventionsangebote vor.
Es liegt bisher keine Prämierung im Rahmen der BEM-Prämie oder der Prämie "Vorbild Prävention!" vor.
Es besteht die Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller bisher prämierten Arbeitgebenden zum Download:
Im Rahmen der Prämierung werden insbesondere die bestehenden Präventionsangebote bewertet. Die nachfolgenden Kategorien dienen als Orientierung:
Sport, Bewegung und Ernährung
Medizinische Angebote, Psychische Gesundheit und Sucht
Arbeitsplatz, -umfeld und -organisation
Finanzielle Anreize
Sonstiges
Es ist nicht zwingend, Angebote aus allen genannten Kategorien anzubieten.
Hinweis: Die Bemühungen rund um die Prävention werden nach den individuellen Möglichkeiten und im Zusammenhang mit der Betriebsgröße bzw. der Mitarbeitendenzahl bewertet. Wir freuen uns daher auch insbesondere über Bewerbungen von kleinen Betrieben.
Zur Bewertung des Konzepts zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement wird die Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung zum BEM hinsichtlich der folgenden Punkte betrachtet:
Die Ziele des §167 II SGB IX werden benannt.
Im Betrieb besteht ein Inklusions-/BEM-Team. (Ausnahme: Im Kleinbetrieb liegt die Verantwortlichkeit bei einer Einzelperson.)
Der Datenschutz wird gewährleistet.
Die Inhalte und Ziele des BEM werden den Mitarbeitenden bekannt gemacht.
Es gibt konkrete Vereinbarungen zur Organisation und zum Ablauf des BEM-Verfahrens.
Die Wirkung wird über den Einzelfall hinaus dokumentiert und im Hinblick auf Präventionsmöglichkeiten analysiert.
Auch hier werden bei der Bewertung die Größe des Betriebes und die damit zusammenhängenden Möglichkeiten zur Umsetzung des BEM-Verfahrens berücksichtigt.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgendes bei:
Das Anschreiben sollte Informationen zur Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen für eine Prämierung sowie eine Übersicht oder Auflistung Ihrer aktuell bestehenden Präventionsangebote enthalten. Wenn möglich, können Sie diese bereits in folgende Kategorien einordnen:
Sport, Bewegung und Ernährung
Medizinische Angebote, Psychische Gesundheit und Sucht
Arbeitsplatz, -umfeld und -organisation
Finanzielle Anreize
Sonstiges
In den Anhängen können Sie Nachweise für die aufgeführten Angebote beifügen (zum Beispiel Flyer, Screenshots von Inter- oder Intranet-Auftritten, Veranstaltungsdokumentationen). Die Anlagen sollten auch Aufschluss darüber geben, wie die Angebote den Mitarbeitenden vermittelt beziehungsweise bekannt gemacht werden. Falls vorhanden können auch Zahlen zur Annahmequote der Angebote beigefügt werden.
Die einschlägigen Anlagen zum BEM umfassen die Dienst- beziehungsweise Betriebsvereinbarung sowie dazugehörige Anlagen wie beispielsweise Einladungsschreiben oder Datenschutzerklärungen. Orientieren Sie sich gerne an den oben aufgeführten Bewertungskriterien zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Jetzt per E-Mail bewerben!
Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an inklusionsamt.bem@lvr.de .
Bitte beachten Sie: ZIP-Dateien können wir aus technischen Gründen leider nicht öffnen. Senden Sie Ihre Unterlagen daher bitte in einem anderen Dateiformat.
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