Werkstattrat und Frauenbeauftragte in Werkstätten
Erfahren Sie, wie Werkstattrat und Frauenbeauftragte Ihre Mitbestimmung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung stärken.
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In Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben Sie ein Mitspracherecht. Werkstattrat und Frauenbeauftragte vertreten Ihre Interessen im Arbeitsleben und stärken Ihre Rechte.
Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten in der Werkstatt. Er setzt sich für gute Arbeitsbedingungen ein. Die Rechte regelt die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Das ist ein Gesetz für Mitbestimmung.
Der Werkstattrat wirkt zum Beispiel mit bei:
Der Werkstattrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Die Frauenbeauftragte ist für die Anliegen von Frauen zuständig. Sie unterstützt, berät und schützt. Auch ihre Aufgaben sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung geregelt.
Sie hilft zum Beispiel bei:
In jeder Werkstatt haben weibliche Beschäftigte das Recht, eine Frauenbeauftragte und eine Stellvertreterin zu wählen.
In großen Werkstätten gibt es zusätzliche Rechte:
Wir als Landschaftsverband Rheinland (LVR) stärken Werkstatträte und Frauenbeauftragte. Wir finanzieren den Aufwand für diese Arbeit als Träger der Eingliederungshilfe.
Zusätzlich unterstützen wir durch:
Werkstatträte und Frauenbeauftragte haben Anspruch auf Weiterbildung:
Die Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit und ohne weniger Entgelt.
Sie möchten sich engagieren? Dann können Sie sich wählen lassen.
Das bedeutet:
Die Werkstatt informiert Sie über die nächsten Wahlen.
Hier finden Sie wichtige Unterlagen und Informationen.