Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement
Wir informieren Sie über das Präventions- und das BEM-Verfahren, das Arbeitnehmende dabei unterstützt, gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz vorzubeugen und sie zu überwinden.
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Betriebliche Prävention dient dazu, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz von Menschen mit Schwerbehinderung frühzeitig zu erkennen und wirksam zu lösen. Dabei unterstützen Sie die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben.
Arbeitgebende haben die gesetzliche Aufgabe, präventiv zu handeln, um Arbeitsplätze zu sichern und die Beschäftigungsfähigkeit ihrer schwerbehinderten Mitarbeitenden langfristig zu erhalten. Wenn Probleme auftreten, die das Beschäftigungsverhältnis gefährden könnten, müssen Arbeitgebende ein sogenanntes Präventionsverfahren anbieten.
Im Mittelpunkt des Präventionsverfahrens steht der offene und lösungsorientierte Austausch aller Beteiligten. Gemeinsam sollen passende Maßnahmen gefunden werden, um das Arbeitsverhältnis nachhaltig zu stabilisieren und dauerthaft zu erhalten. Der genaue Ablauf des Verfahrens ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Das Präventionsverfahren ist in § 167 Abs. 1 SGB IX geregelt.
Arbeitgebende müssen tätig werden, sobald das Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Schwerbehinderung gefährdet sein könnte. Es sind gesetzlich zwar keine Kriterien vorgeschrieben, die das Präventionsverfahren auslösen, kommt es aber zu einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands, einem längeren Arbeitsausfall, verhaltensbedingten Schwierigkeiten oder betrieblichen Veränderungen, ist das Präventionsverfahren empfehlenswert.
Empfehlenswert ist die möglichst frühzeitige Einbeziehung der betroffenen Person, der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/Personalrats bzw. der Mitarbeitendenvertretung und der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben. Bei Bedarf können weitere Beteiligte, etwa die*der Betriebsärzt*in oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, einbezogen werden.
Die Initiative geht vom Arbeitgeber aus. Das Verfahren kann auch ohne die Zustimmung der*s Mitarbeiter*in durchgeführt werden. Gute Lösungen können nur gefunden werden, wenn die betroffene Person aktiv mitwirkt. Wird im Einzelfall Handlungsbedarf ersichtlich, erörtert und vereinbart der Arbeitgeber im Dialog mit allen Beteiligten Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung. Diese Maßnahmen werden umgesetzt und ihr Erfolg wird zu festgelegten Zeitpunkten überprüft. Wenn nötig werden die Maßnahmen gemeinsam angepasst oder erweitert.
Die Mitarbeitenden im Inklusionsamt wissen, welche Unterstützung im konkreten Fall möglich ist, und können entsprechend beraten. Bei Bedarf begleiten beispielsweise die Integrationsfachdienste den Prozess.
Wenn Arbeitnehmende länger oder häufiger ausfallen, kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, weiteren Arbeitsunfähigkeiten vorbeugen oder den Wiedereinstieg erleichtern.
Frühzeitig und professionell eingesetzt, hilft das Betriebliche Eingliederungsmanagement dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten zu fördern, Fehlzeiten und Kosten zu senken sowie dem Unternehmen bewährte Mitarbeitende zu erhalten. Den betroffenen Beschäftigten gilt es zu vermitteln, dass BEM nicht zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit dient, sondern zur Unterstützung der Wiedereingliederung oder zur Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und zu erhalten. Anspruch auf ein BEM-Verfahren hat jeder Mitarbeitende, der unabhängig vom Kalenderjahr innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. In dem Fall ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein BEM-Gespräch anzubieten. Mitarbeitende entscheiden selbst, ob sie die Einladung zum BEM-Gespräch annehmen oder ablehnen.
Arbeitgeber bieten den Mitarbeitenden ein BEM-Gespräch an und starten bei Zustimmung das Verfahren.
Mitarbeitende können sich frei entscheiden, ob sie an einem BEM-Gespräch teilnehmen möchten. Entscheiden Mitarbeitende sich für die Teilnahme, ist ihre aktive Beteiligung am Prozess wichtig für den Erfolg. Wird die Teilnahme abgelehnt, hat diese Entscheidung keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen.
Betriebliche Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalrat oder Mitarbeitervertretung und ggf. Schwerbehindertenvertretung) sind wichtige Ansprechpersonen. Sie kennen die betrieblichen Verhältnisse und können Hinweise zur Optimierung der Arbeitsbedingungen geben. Sie haben die Möglichkeit, auf eine Einschaltung des Inklusionsamtes und weiterer Externer hinzuwirken.
In einem oder mehreren gemeinsamen Gesprächen klären alle Beteiligten mögliche Ursachen am Arbeitsplatz ab und erörtern geeignete Maßnahmen, um diese Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Teamaufgabe. Einflussfaktoren positiv zu verändern oder zu beseitigen. Maßnahmen können beispielsweise technische oder organisatorische Veränderungen des Arbeitsplatzes, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder medizinische Rehabilitation sein. Regelmäßige Folgegespräche und ein Abschlussgespräch dienen der Erfolgskontrolle.
Inklusionsämter bringen umfangreiches Fachwissen und Erfahrung im BEM mit und kennen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur begleitenden Hilfe am Arbeitsleben. Sie unterstützen bei der Antragstellung und binden bei Bedarf weitere Experten ein. Sollten Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte betroffen sein, kann das Inklusionsamt in seinem Zuständigkeitsbereich auch selbst mögliche Leistungen erbringen. Das Inklusionsamt bietet darüber hinaus entsprechende Fortbildungen für betriebliche Akteure an.
BEM soll die Ursachen für längere oder wiederkehrende Arbeitsunfähigkeiten beseitigen und so erneuten Ausfällen vorbeugen. Für Mitarbeitende bietet das BEMVerfahren die Chance, gemeinsam die individuelle Arbeitssituation zu verbessern.
Ihre Ansprechpersonen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Das LVR-Inklusionsamt zeichnet vorbildliches präventives Verhalten und ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, das über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht, aus.
Verdient Ihr Arbeitgeber eine solche Auszeichnung? Dann machen Sie ihn auf unsere Prämie aufmerksam und unterstützen Sie gelebte Inklusion am Arbeitsplatz.